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Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Dies ist eine Diskussion zu Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 17:16
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Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Dieser Thread hat sich aus dem hier

http://www.juraforum.de/forum/t246348/s.html

geschilderten Fall entwickelt.




Folgendes scheint vorgefallen.

Ein Verkäufer möchte sein Haus verkaufen. Er möchte dies ohne einen Makler tun, da er Kaufmann ist und gewohnt ist seine Geschäft selbständig zu führen… vielleicht hat er noch andere Gründe, sei es drum.

Also, er annonciert in einer Zeitung den Verkauf seiner Immobilie mit „Verkauf von Privat…“ unter einer Chiffrenummer, um von vorneherein eine Kontrolle über Interessenten zu haben. Die zahlreichen Zuschriften von Immobilien Makler sortiert er umgehen aus, weil er eben genaue Vorstellungen hat wie er seine Immobilie verkaufen möchte.
Nun schreibt ihm auch ein Mann der vorgibt ein Haus für seinen Sohn zu suchen. Es kommt zu einem Besichtigungstermin wo zu der Mann, ein jünger Mann der vorgibt der Sohn zusein und ein befreundeter Architekt des Mannes erscheinen.

Der „Sohn“ sagt bald, dass ihn das Haus nicht interessiert. Der Mann („Vater“) meint daraufhin zu dem Verkäufer, dass er aber noch in seinem Bekanntenkreis ein paar Leute kennen würde, die vielleicht an so einer Immobilie Interesse haben könnten, ob er diesen möglichen Interessenten die Immobilie vorstellen dürfte. Der Verkäufer meint, dass sei kein Problem. Darauf hin meint der Mann ob es denn auch OK wäre, wenn er für diese Leistung 5000,-€ bekommt. Der Verkäufer willigt ein, mit der Bedingung, dass er den festgesetzten Kaufpreis aus der Zeitungsannonce erhält. Dem Architekten werden vom Verkäufer in der Folge noch Baupläne usw. zur Verfügung gestellt.

Ein paar Tage später findet man die Immobilie unter der Maklerfirma des „Architekten“ im Internet zu dem vom Verkäufer in der Zeitung annoncierten Preis + die 5000,- €.
Hier wird nun auch darauf hingewiesen:
„Wir sind vom Eigentümer beauftragt und berechnen dem Erwerber im Erfolgsfalle eine Provision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fällig und zahlbar mit Abschuss des Kaufvertrages.“

Ein Kaufinteressierter wird im Internet auf die Immobilie aufmerksam und verabredet über den Makler einen Besichtigungstermin. Er möchte die Immobilie kaufen aber noch über den Preis reden. Für den Kaufinteressieren erscheint der Mann (Vater) ohne Zweifel ein Makler zu sein der zusammen mit dem Architekten ein Maklerbüro betreibt. Nun erzählt der Mann aber die Geschichte von seinem Sohn und behauptet, dass er den geforderten Kaufpreis schon weit runtergehandelt hat, weil er ja schon gut für seinen Sohn verhandelt hatte. Es gäbe keine Chancen weiter mehr zu verhandeln.

Der Kaufinteressierte wendet sich nun direkt an den Verkäufer. Auch dieser möchte über den Preis nicht reden, auch mit dem Argument dass ja keine Käuferprovisionen zu zahlen wären, er hingegen würde bereits eine Vermittlungsgebühr zahlen. Der Kaufinteressierte zeigt daraufhin dem Verkäufer die Internetanzeige des Maklers, worauf der Verkäufer aus allen Wolken fällt. Es wäre im nie klar gewesen, dass es sich hier um einen Makler handelt… Er sei davon ausgegangen das er es mit einer Privatperson zu tun hätte, der halt aus seinem Umfeld ein paar Kontakte zu Kaufinteressierten hätte. Der Verkäufer ist erbost, dass mit seinem Eigentum so gehandelt wird und fühlt sich von dem Mann samt Architekten - Maklerbüro bewusst getäuscht und hintergangen.

Wie ist dir rechtliche Situation zu beurteilen?

In wie weit gibt es eine rechtliche Handhabe des Verkäufers gegenüber dem sich nun als Makler entpuppenden Privatmann der zuerst als Vater auftrat. (Offiziell läuft alles über das Büro des „Architekten“ der auch als Makler tätig ist).

Und in Folge: Wie steht es mit der Provisionsforderung des Maklers gegenüber den Kaufinteressierten?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 17:49
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Wie ist das eigentlich mit den Forenregeln?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 17:58
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

ach so... ich dachte halt hier hat sich ein ganz neuer Sachverhalt ergeben...

erst hieß es:
Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

nun wäre zu klären:

Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag?

sind eigentlich zwei verschiedene Fragen, oder? dachte ich halt... soll nun alles weiter unter dem ersten Thread laufen? Hmmm... sorry
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  #4 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 18:05
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Zitat:
Zitat von rockyIII
sind eigentlich zwei verschiedene Fragen, oder? dachte ich halt... soll nun alles weiter unter dem ersten Thread laufen? Hmmm... sorry
Die Überschriften sind zwar unterschiedlich aber die Fragen im jeweiligen Thread sind identisch. Und jede Frage wurde auch entsprechend beantwortet!
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  #5 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 18:31
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Antwort auf Frage:
Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag?
steht eigentlich noch aus.

aber wenn das hier in nicht in einem neuen Thread passt, kann die Disskusion auch im ersten Thread weitergehen... was sollen wir machen?
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  #6 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 12:36
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Zitat:
Zitat von schielu
Lass mich versuchen etwas Ruhe in die Diskussion zu bringen! Dazu ist allerdings abstraktes Denken erforderlich!
Ein Makler hat immer zwei voneinander unabhängige Verträge. Einen mit dem Verkäufer und einen mit dem Kaufinteressenten.
Der mit dem Verkäufer (egal wie sich der Termin evtl. "erschlichen" wurde) kam spätestens zustande als der nicht die Frage ob der Makler andere Kaufinteressenten, gegen Bezahlung, beibringen könnte, verneint hat und ihm dafür sogar die Hausunterlagen übergeben hat. Die Frage "darf ich..." und die Antwort "ja" schließen den Vertrag! Die Aussage ich habe mir etwas anderes gedacht, zählt jetzt nicht mehr!
Der andere, mit dem Interessenten kommt dadurch zustande, dass dieser (in Kenntnis der Provisionspflicht) Dienste des Maklers in Anspruch nimmt. (Anforderung von Unterlagen, Vereinbarung eines Besichtigungstermines etc.) Darauf hat der Verkäufer keinen Einfluss und kann ihn keinesfalls verbieten. Er wird durch Zusage des Interessenten oder durch konkludentes Handeln wirksam! Das entspricht dem § 652 BGB und ist vielfach höchstrichterlich entschieden!
Das Maklerrecht, insbesondere die Rechtsprechung dazu ist vielfältig und kompliziert. Emotionen haben da keinen Einfluss!
Ich hoffe ich konnte die hier vorliegende Problematik einigermaßen verständlich aufklären!
Übrigens es gibt auch Gelegenheitsmakler (die nicht ständig den Beruf ausüben). Die unterliegen allerdings auch den "Spielregeln".

Das abstrakte Denken liegt mir in der Regel ganz gut…

Ein Vertrag der wiederum auf einem durch Täuschung beruhenden Vertrag zustande kommt, kann doch nicht vor dem RECHT standhaft sein?

Mal ein anderes Beispiel. Jemand möchte sein Auto verkaufen und dennoch nicht auf einem bestimmten umtriebigen Automarkt erscheinen (aus welchen Gründen auch immer). Ein Bekannter, der erst selber Kaufinteresse signalisiert hat, macht eine Probefahrt und fährt statt dessen mit dem Auto ohne das Wissen des Besitzers nun doch zu diesem Automarkt um einen wirklichen Kaufinteressenten zu finden und so eine Provision zu kassieren. Das ist doch unredlich, oder?

Zurück zu unserem Fall:
Der Verkäufer wollte nicht dass mit seiner Immobilie gehandelt wird wie es Makler tun… deshalb ist er nicht zu einem Makler gegangen…Der Mann hat sich gegenüber dem Besitzer nie als Makler geoutet.
Sicher in unserem Fall hat der Verkäufer mit dem Mann geredet und auf privater Basis sozusagen einen Vertrag abgeschlossen, dass im Erfolgsfall 5000,- vom Verkäufer an den Mann abfallen sollten. Aber genau diese ist der Vertrag und nicht mehr.

Dass das Verhalten von dem Makler OK ist und hier nicht zu kritisieren sei wäre ein Hammer…

Können wir uns darauf einigen, dass ein Makler der so vorgeht höchst zweifelhaft agiert und nicht den Ruf der Branche fördert? Ob die Rechtssprechung ausreicht ihn zu belangen wäre dann die zweite Frage.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 15:18
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Zitat:
Zitat von rockyIII
Können wir uns darauf einigen, dass ein Makler der so vorgeht höchst zweifelhaft agiert und nicht den Ruf der Branche fördert? Ob die Rechtssprechung ausreicht ihn zu belangen wäre dann die zweite Frage.
Darauf können wir uns gerne einigen! Ein Verhalten, bei dem sich der Makler nicht von vorne herein als solcher zu erkennen gibt, ist an Unseriösität schon nicht mehr zu überbieten. Würde mir das geschehen, würde ich ihn sofort vor die Türe setzen und erst Recht nicht noch Unterlagen übergeben! Und vor allem keine Provision versprechen.
Leider hat, außer bei der Wohnraumvermietung, hier der Gesetzgeber noch keinen Riegel vorgeschoben!
Das Beispiel mit dem Auto hinkt: Makler "verkaufen" keine Häuser sondern weisen nur Vertragsgelegenheiten nach oder vermitteln solche.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 18:01
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Zitat:
Zitat von schielu
Würde mir das geschehen, würde ich ihn sofort vor die Türe setzen...
Das geschieht gerade – für den Verkauf noch nicht ganz zuspät.

Leider hat der Verkäufer aber dann doch bzg. der Unterlagen zu spät kapiert, mit wem er es zu tun hatte und die Unterlagen übergeben, da er dachte der Mann wolle für seinen Sohn bzw. für Bekannte das Gebäue sondieren…

Zitat:
Zitat von schielu
Leider hat, außer bei der Wohnraumvermietung, hier der Gesetzgeber noch keinen Riegel vorgeschoben!
Das ist der entscheidende Punkt, scheint mir. Entsprechende Gesetze gibt es wahrscheinlich wegen einer starken Immobilienlobby noch nicht. Der Gesetzgeber sollte auch hier reagieren, nicht nur Mieter wollen gerecht und anständig behandelt werden. Alles höchst interessant – war mir alles nicht bewusst.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.07.2008, 11:38
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

[QUOTE=rockyIII]Das geschieht gerade – für den Verkauf noch nicht ganz zuspät.

Falsch! Für des Verkaufs an den jetzt "vorhandenen" Käufer ist es zu spät!

Zitat:
Entsprechende Gesetze gibt es wahrscheinlich wegen einer starken Immobilienlobby noch nicht.
Es gibt den § 652 BGB und jede Menge überwiegend maklerfeindliche Urteile. Von einer Lobby kann da nicht geredet werden!

Für mich zum Abschluss der Diskussion möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass hier offensichtlich zu viele (falsche) Emotionen hochgekommen sind! (Warum ärgert sich der Verkäufer über eine Provision, die der Käufer mit dem Makler vereinbart hat? Er sollte doch gönne könne zumal es ihn doch gar nicht betrifft!) Unverständlich auch da für jeden doch der angedachte ( Verkäufer verspricht Zahlung und Käufer auch) wirtschaftliche Erfolg eingetreten ist, der unstreitig durch den Makler herbeigeführt wurde!
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  #10 (permalink)  
Alt 04.07.2008, 11:40
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AW: Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ?

Ja, aber eines würde mich tatsächlich interessieren, und das wäre auch für mich die Quintessenz aus der Sache:

Darf ein Gewerbetreibender bei der Acquise sein gewerbsmäßiges Interesse verschweigen und sich als Privatperson ausgeben?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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