Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Makler bleibt untätig und verlangt Provision

Dies ist eine Diskussion zu Makler bleibt untätig und verlangt Provision innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 20:09
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 20
Keine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CCOlumbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Makler bleibt untätig und verlangt Provision

Guten Abend,

folgender fiktiver Fall: Familie A sucht in ihrem Heimatort ein Einfamilienhaus. Dieses wird nach kurzer Suche in einer einschlägigen Immobilienbörse gefunden.

Die Beschreibung besteht lediglich aus zwei Luftbildern, keinerlei Innenansichten oder Grundrisse. Ebenfalls sei der Text der Anzeige lediglich mit Schlagwörtern gefüllt.

Angenommen, es kommt dennoch zum Besichtigungstermin. An besagtem Termin würde sich der Makler in die Küche setzen und die Wohnungsbegehung würde Familie A mit dem (noch-)Eigentümer durchführen. Während dieser Begehung erwähnt der (noch-)Eigentümer, dass der im Internet angegebene Kaufpreis lediglich ein "Test" gewesen sei und er bereit sei, ca. 30% nachzulassen.

Nach der Besichtigung würde Familie A weiterhin Interesse am Haus haben und eine erneute Besichtigung mittels eines befreundeten Sachverständigen durchführen. Auch hier würde sich der Makler wieder in die Küche setzen und die Besichtigung des Hauses durch den Eigentümer durchführen lassen.

Nachdem sich die Parteien einig geworden sind, würde der Makler die in der Ursprungsanzeige genannte Provision einfordern.

Hätte der Makler ein Anrecht auf keine, einen Teil oder die ganze Summme? Immerhin hätte er, nach Meinung der Käfer, einige Maklerpflichten verletzt (Auskunft zum Haus, Vermittlung zwischen den Interessensparteien, realistische Preisfindung etc.).


Danke für eine Einschätzungen!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 07:54
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Ort: OS
Beiträge: 337
95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)95% positive Bewertungen (337 Beiträge, 49 Bewertungen)  
AW: Makler bleibt untätig und verlangt Provision

Es kommt darauf an, wer den Makler beauftragt hat. Hier kann es durchaus sein, dass der Verkäufer Auftraggeber war und deshalb zu leisten hat.
Oder hat der Käufer unterschrieben oder Maklergebühren vereinbart und wenn ja, in welcher Höhe?

Für das Entstehen von Maklergebühren reicht der Nachweis aus, sofern Auftrag erteilt wurde.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 08:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Makler bleibt untätig und verlangt Provision

Der provisionsbegründende Nachweis muss so beschaffen sein, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Nachzuweisen ist nicht ein Objekt, sondern eine Vertragsgelegenheit. Der Immobilienmakler muss daher seinem kaufinteressierten Auftraggeber nicht nur das konkrete Grundstück, sondern auch den Namen und die Anschrift des möglichen Verkäufers zur Kenntnis bringen (OLG Hamm - 18 U 20/98).

Dadurch, daß der Makler ein Inserat geschaltet hat, durch welches der Auftraggeber erst auf das Objekt aufmerksam wurde und durch die Benennung des Namens und der Anschrift des Verkäufers hat sich der Makler seinen Maklerllohn erdient. Dies dürfte nach der Schilderung im obigen Sachverhalt der Fall sein.

Wenn der Käufer allerdings anders auf das Objekt aufmerksam geworden wäre oder er es sich selbst gesucht hätte und den Verkäufer auf andere Weise ausfindig gemacht hätte, dann, und nur dann, hätte der Makler keinen Anspruch auf seinen Maklerlohn vom Käufer.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 10:40
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 314
100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Makler bleibt untätig und verlangt Provision

Der Makler hat Käufer und Verkäufer zusammengebracht und damit seinen "Job" getan. Dass er bei der Besichtigung nicht aktiv wurde, spielt keine Rolle. Provision erhält er nur vom endgültigen Kaufpreis - nicht von dem Preis, der in der Anzeige stand.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2010, 11:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Makler bleibt untätig und verlangt Provision

Die bisherigen Antworten sind korrekt!
Es kommt jedoch wesentlich darauf an, wie die Provisionsforderung im Internetangebot des Maklers verfasst war! Und ob der Makler zusätzlich klar zu erkennen gegeben hat, von wem er Maklerprovision haben möchte.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anwalt schlampt und bleibt untätig Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 29.06.2011 13:17
Wann sollte man dem Makler Provision bezahlen ? Baurecht 01.04.2009 16:53
Wann sollte man dem Makler Provision bezahlen ? Immobilienrecht 30.03.2009 12:46
Auftragnehmer bleibt untätig trotz Vorauszahlung Baurecht 07.09.2008 18:11
Provision für den Makler ja oder nein??? Immobilienrecht 21.06.2006 16:42





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN