Dies ist eine Diskussion zu Makler-Ansprüche bei Selbstverkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Makler-Ansprüche bei Selbstverkauf Mal angenommen, eine alte Dame will ihr Haus verkaufen und würde einen Makler-Alleinauftrag abschließen. Schriftlich, für 6 Monate, aber nur mit Angabe des Grundstückes, Kaufpreis, Käufer trägt Courtage. Keine AGBs oder andere Vereinbarungen. Nun käme Schwiegerneffe zu Besuch, der weiss gar nichts vom Makler, und würde gerne kaufen. Die Frau ist begeistert, denn dann käme das Haus in gute Hände. Darüber müsste man natürlich den Makler informieren, ist klar, der bräuchte ja nicht weiter zu suchen. Dem Makler wäre das natürlich nicht recht und er würde versuchen, den Verkauf zu verhindern. Deshalb würde er schreiben: (natürlich nur fiktiv): Dann hole ich mir die Courtage vom Käufer. Und wenn der nicht zahlt, von Ihnen. Sie müssen Schadensersatz zahlen, weil ich einem Bau-Unternehmen Vorkaufsrecht vertraglich zugesichert habe Dazu kommen noch Kosten für andere Auslagen, die ich hatte, alles zusammen über 12.000 Euro. Vorschlag zur Güte: wenn ich bis Vertragsablauf keinen Käufer finde, dürfen Sie selbst verkaufen ohne dass ich Ihnen meine Aufwendungen bzw. Courtage berechne. So ein Verhalten wäre doch schon fast bedrohlich, auf jeden Fall aber unseriös, oder? Nach dem Motto: Du darfst nur über mich verkaufen, sonst zahlst du. Auch der Alleinauftrag würde so eine Vorgehensweise doch nicht rechtfertigen? Meiner Meinung nach müssten solche Forderungen doch ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart worden sein... Wie könnte man sich gegen den Makler wehren? Ich bin gespannt auf Eure Diskussionsbeiträge! |
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| AW: Makler-Ansprüche bei Selbstverkauf Dem Makler stünde dann ein Schadensersatz zu, wenn er tatsächlich einen Käufer vorweisen könnte, der bereit ist mit ihm zum Notar zu gehen. Ansonsten Provision nur von dem Käufer wenn zwischen ihm und diesem ein Maklervertrag zustande gekommen wäre. Es kommt sehr auf den Inhalt des Maklervertrages mit dem Verkäufer an! Ein Vorkaufsrecht kann er schon gar nicht "einräumen". Das Thema ist so komplex (es kommt auf kleine Einzelheiten an), dass eine genaue Beurteilung von hier aus so einfach nicht möglich ist! |
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| AW: Makler-Ansprüche bei Selbstverkauf Danke Schielu, in fiktiven Fall würde es ich ja nur um einen "Makleralleinauftrag" handeln, ohne irgendwelche Vereinbarungen über Ersatz von Aufwendungen oder Folgen eines Selbstverkaufs. Ich dachte immer, etwas anderes muss vereinbart sein. Das müsste auch in Schriftform erfolgen und wäre dann ein "qualifizierter" Makleralleinauftrag. Liege ich da mit meiner Meinung falsch? |
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| AW: Makler-Ansprüche bei Selbstverkauf Nochmal: ohne Kenntnis des vorhanden Vertrages kann nicht beurteilt werden. Evtl. ist er gänzlich nichtig. Evtl. besteht ein Schadenserstzanspruch, wie bereits geschrieben. (Viele Makler wissen selbst nicht, welchen Unfug sie in Ihre Verträge schreiben.)Ich möchte mit so wenig Inhaltskenntnis nicht spekulieren und alle Eventualitäten hier anzusprechen würde den Rahmen sprengen! |
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| AW: Makler-Ansprüche bei Selbstverkauf ich kann den Vertrag hier ja schlecht posten, oder? Allerdings ist er ja sehr kurz.. |
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| AW: Makler-Ansprüche bei Selbstverkauf Zitat:
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