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Mängel in Gutachten nicht berücksichtigt

Dies ist eine Diskussion zu Mängel in Gutachten nicht berücksichtigt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.02.2010, 06:21
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Mängel in Gutachten nicht berücksichtigt

Person A erbt nach Tod der Mutter eine Eigentumswohnung (ETW) in einer Stadt rund 300km vom Wohnort von Person A entfernt. Für die Erbauseinandersetzung ist ein Gutachten bzgl. der ETW notwendig. Der beauftragte Gutachter klärt über die notwendigen Unterlagen zur Begutachtung auf. Dieszbezüglich wird jedoch mit keinem Wort erwähnt, dass alle eventuellen Mängel am Tag der Begutachtung vorliegen müssen / bekannt sein müssen, damit Sie in die Bewertung einfließen. Person A ist weder Jurist noch Bau-Ingenieur und der Meinung ein Gutachter wird schon wissen was er macht, wissen wonach es ggf. zu fragen gilt (Schäden die vielleicht nicht sichbar sind) um ein sachgerechtes Baugutachten zu erstellen. Person A liefert alle angefragten Unterlagen (Grundbuchauszüge, Teilungserklärung etc.). Unmittelbar nachdem der Gutachter das Objekt besichtigt hat erfährt Person A vom Verwalter des Hauses in dem sich die ETW befindet, dass das Haus einen immensen Schaden am Dach hat, den man jedoch von "außen" nicht sieht. Die Eigentümergemeinschaft hat Rücklagen, die Reparatur würde diese jedoch komplett vernichten. Der Objektwert wird in den Augen von Person A durch diesen Schaden gemindert. Es sollte schon einen Unterschied im Wert machen, wenn man zweimal das selbe Objekt bewerten würde, einmal jedoch mit bekanntem Schaden und einmal ohne.

Person A kennt nun den Schaden und teilt diesen unverzüglich dem Gutachter mit. Der Schaden in dieser Form kann NICHT binnen der ca. 7 Tagen entstanden sein, seitdem der Gutachter dort war (muss also schon am Begutachtungstag vorgelegen haben).

Der Gutachter ist nun der Meinung diese Wertminderung spielt im Gutachten keine Rolle, da Sie am Tage der Begutachtung dem Gutachter nicht bekannt war.

Person A sieht das anders, da sie sich vom Gutachter nicht entsprechend aufgeklärt fühlt und auch im Vorgespräch keinerlei Fragen gestellt wurden bezüglich eventuell nicht sichtbarer Schäden oder sonstigem, da Person A ggf. sonst probiert hätte möglichst viele Informationen einzuholen.

Person A hat unmittelbar zuvor neben der Mutter auch noch den Mann verloren, muss arbeiten und 2 Erbe abwickeln, da blieb nur Zeit die Dinge zu tun die auch direkt gefordert wurden.

Hat der Gutachter hier falsch gehandelt und gehört der Dachschaden nicht mit in die Begutachtung ?
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Alt 19.02.2010, 09:07
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AW: Mängel in Gutachten nicht berücksichtigt

Was wurde konkret in Auftrag gegeben - hier kommt es (auch) auf den Wortlaut des Auftrages an.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 19:05
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AW: Mängel in Gutachten nicht berücksichtigt

Neben Person A gibt es Person B, die zusammen als Kinder von Person C mehrere Immobilien erben. Person B hatte einen Gutachter für alle Objekte begutachtet. Den genauen Wortlaut eines Auftrages kenne ich nicht. Fakt ist ja nur dass er es durchaus mit reingenommen hätte, hätte er es seiner Meinung nach am Tage der Begutachtung gekannt. Er hat aber Person A nie nach irgendwelchen "nicht sichtbaren" Schäden o.ä. gefragt und sie als Laie völlig im Dunkeln gelassen, was diesbezüglich relevant sein könnte.
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Alt 24.02.2010, 10:37
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AW: Mängel in Gutachten nicht berücksichtigt

Die Beauftragung muss sich im Übrigen auch aus dem Gutachten ergeben.

So sind z. B. auch besondere Wünsche des Auftraggebers (z. B. einen Wert der Immobilie ohe Berücksichtigung von Baumängeln, etc.) in dem Gutachten zu erläutern und Kund zu tun.

Somit erübrigt sich in der Regel die Einsicht in den Auftrag und der darin getroffenen Vereinbarungen.
__________________
MFG

Markus Reinartz

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
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