Dies ist eine Diskussion zu Mängel am Titanzinkdach! Wer haftet? Ausführung entspricht nicht den Fachregeln! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mängel am Titanzinkdach! Wer haftet? Ausführung entspricht nicht den Fachregeln! Die Wohnanlge ist 1995 durch eine Baufirma erstellt worden. Dieselbe Baufirma hat damals auch die Eigentumswohnungen weiterverkauft. Wer kann zu Rechenschaft gezogen werden: Der Bauträger, der das Dach in Auftrag gegeben und auch abgenommen hat oder der Dachdecker, der das Dach gebaut hat? |
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| AW: Mängel am Titanzinkdach! Wer haftet? Ausführung entspricht nicht den Fachregeln! ...letztlich der Dachdecker welcher die Gewährleistung als Auftragnehmer übernommen hat, wie auch diese zu gewähren hat. Für die Eigentümer ist dies aber nicht der direkte Weg, sondern dieser führt über den Bauträger. Dieser muss sodann seinen AN in die Pflicht nehmen. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Mängel am Titanzinkdach! Wer haftet? Ausführung entspricht nicht den Fachregeln! |
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| AW: Mängel am Titanzinkdach! Wer haftet? Ausführung entspricht nicht den Fachregeln! Zitat:
Wie so häufig gehört, aber dieses Problem hat der GU (Bauträger/Gerneralunternehmer) zu lösen. Sollte dieser auch bereits "umfirmiert" haben, sieht es düster aus! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Mängel am Titanzinkdach! Wer haftet? Ausführung entspricht nicht den Fachregeln! Hallo Monaco, also den Bauträger gibt es Gott sei Dank noch in der alten Firmierung. Danke für die Info Grüße Felice |
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| AW: Mängel am Titanzinkdach! Wer haftet? Ausführung entspricht nicht den Fachregeln! Sofort auf Schäden hinweisen und Frist zur Mangelbeseitigung stellen, da andernfalls sofort ein RA damit betraut würde. Frage mich nur, welche Undichtigkeiten, welcher Ausführungsmangel noch einer bereits (?) abgelaufenen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden kann. Kenne leider den Bauvertrag nicht. Ist es ein Flachdach (?), wurde eventuell bereits die Unterkonstruktion in Mitleidenschaft gezogen! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Mängel am Titanzinkdach! Wer haftet? Ausführung entspricht nicht den Fachregeln! Die Unterkonstruktion (Isoliermaterial und Folie) wurde nicht fachgercht montiert. So hat sich im Laufe der Jahre Feuchtigkeit gebildet, die das Dach von innen nach außen rosten läßt und dadurch an einigen Stellen schon undicht ist. Es handelt sich um ein Pyramidendach. Ist es richtig, dass bei nachweislichem "Pfusch am Bau" die Gewährleistungspflicht 30 Jahre beträgt? LG Felice |
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