Dies ist eine Diskussion zu Mächtiger Verwaltungsbeirat innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mächtiger Verwaltungsbeirat gibt es eine Lösung für folgenden fiktiven Sachverhalt? Angenommen, in einer kleinen, seit ca. 20 Jahren bestehenden WEG, hätte sich der alleinige Verwaltungsbeirat im Lauf der Jahre zu einem übermächtigen Gutsherrn entwickelt. Er bringt den Verwalter der Eigentümergemeinschaft dazu, Versammlungen zu manipulieren, Mehrheitsbeschlüsse im Umlaufverfahren zu erwirken und einen Teil der Kosten für eine einstimmig beschlossene, bereits durchgeführte Terrassensanierung, sowie die Lohnnebenkosten für den gemeinsamen Hausmeister, auf einen der Eigentümer abzuwälzen. Der gegängelte Verwalter gibt diese Forderungen immer brav an den betreffenden Eigentümer weiter, immer mit dem ausdrücklichen Hinweis, der Verwaltungsbeirat wünsche es so. Auf Nachfragen reagiert er nicht. Wie könnte sich der betreffende Eigentümer in einer solchen Situation zur Wehr setzen? Auf die Unterstützung der übrigen Miteigentümer könnte er nicht hoffen, denn ersten fürchten die den allmächtigen Verwalter und zweitens geht es ja um ihr Geld. Aussichtslos? l.G. selly |
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| AW: Mächtiger Verwaltungsbeirat In diesem fiktiven Fall würde ich empfehlen: 1. Zunächst einmal ist der Verwalter zuständig für eine "ordnungsgemäße Verwaltung", das heißt er darf gewisse Dinge nicht tun, ob der Verwaltungsbeirat das wünscht oder nicht. 2. Der Verwaltungsbeirat muss doch gewählt bzw. bestimmt werden. Wieso ist es nur einer und immer der Gleiche? Das können doch auch mehrere sein, z.B. auch Sie! 3. Wenn der Verwalter unrechtmäßig Kostenaufteilen möchte (das ist eigentlich in der Teilungserklärung geregelt, z.B. die Verteilungsschlüssel etc.) dies auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen lassen und darüber abstimmen lassen. Bei einer Niederlage muss gegen den Beschluss geklagt werden. 4. Das heißt: in die Rechtsschutzversicherung eintreten, Anwalt befragen und bei Möglichkeit klagen. Der Verwalter sollte von da an sehr vorsichtig werden. 5. Sich dagegen wehren, dass gewisse Dinge im Umlaufbeschluss entschlossen werden. Wenn Zeit ist (also keine Dringlichkeit), kann auch eine außerordentliche (meist kostenpflichtige) Eigentümerversammlung einberufen werden, um wichtige Punkte zu besprechen. Darauf drängen mit dem Argument, dass über manche Dinge gesprochen werden muss. 6. Verbündete und einen neuen Verwalter suchen. Grüße |
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