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Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig?

Dies ist eine Diskussion zu Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.09.2009, 12:54
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Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig?

Angenommen, ein Makler, der vor etwa einem Jahr eine Eigentumswohnung vermietet hat, ist nun mit dem Verkauf der gleichen Wohnung beauftragt. Besichtigungen werden durch den Mieter in ausreichendem Umfang zugelassen, jedoch tönt er bei jeder Besichtigung, er würde eine Eigenbrdarfskündigung eines neuen Eigentümers sowieso nicht akzeptieren, da bei ihm viele Härtefallargumente vorliegen und er daher nicht plant, auszuziehen. Ob die Argumente richtig sein können oder nicht ist wohl zweitrangig (er behauptet was von Unzumutbarkeit der Umschulung des gerade eingeschulten Kindes, Wohnungsmangel am Ort, Investitionen nach einem Jahr Miete noch nicht abgewohnt und anderes).

Dazu folgende Fragen:
- Darf er auf diese Art den Wohnungsverkauf vehindern?
- Wenn nein: Inwieweit hätte eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung bzw. Schadensersatzforderung über die Maklercourtage Aussicht auf Erfolg, wenn es vor Gericht geht?

Das natürlich nur untere der Annahme, dass die Immobilie (EFH) praktisch ungeeignet für Kapitalanleger ist und sich daher nur Interessenten für Selbstnutzung melden.

Geändert von Ralph71 (19.09.2009 um 13:26 Uhr).
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Alt 19.09.2009, 13:32
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AW: Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig?

Er weist gleich darauf hin. Das ist nicht verwerflich, im Gegnteil, jeder Interessent weiß gleich woran er ist!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2009, 15:02
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AW: Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig?

Muss der Makler es denn zulassen, dass der Mieter dn Interessenten direkt anspricht? Gibt es keine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass er geschäftsschädigende Äusserungen unterlässt?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2009, 15:57
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AW: Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig?

Zitat:
Zitat von Ralph71
Muss der Makler es denn zulassen, dass der Mieter dn Interessenten direkt anspricht? Gibt es keine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass er geschäftsschädigende Äusserungen unterlässt?
wieso geschäftsschädigend? Die derzeitige Vermietung kann man nicht unterschlagen und ein interessierter Käufer, welcher das Objekt selbst nutzen will, wird iaR ein Gespräch auch mit dem Mieter suchen
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  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2009, 16:24
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AW: Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig?

Der Makler hat aber doch bei Vermittlung der Wohnung vor einem Jahr mit dem Mieter den üblichen Vertrag geschlossen, in dem neben der Provisionsverpflichtung auch aufgeführt ist, dass Stillschweigen über das Objekt zu halten ist. Es ist alls sehr allgemein gehalten, das müsste sich daher doch nutzen lassen?
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  #6 (permalink)  
Alt 19.09.2009, 16:29
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AW: Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig?

Zitat:
Zitat von Ralph71
Der Makler hat aber doch bei Vermittlung der Wohnung vor einem Jahr mit dem Mieter den üblichen Vertrag geschlossen, in dem neben der Provisionsverpflichtung auch aufgeführt ist, dass Stillschweigen über das Objekt zu halten ist. Es ist alls sehr allgemein gehalten, das müsste sich daher doch nutzen lassen?
wie Stillschweigen über das Objekt? Abgesehen von der (von mir angezweifelten) Rechtmäßigkeit einer solchen Vereinbarung, tangiert diese nicht ansatzweise die Auszugsweigerung des Mieters
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Alt 20.09.2009, 09:29
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AW: Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig?

Also, ich finde das auch keineswegs verwerflich, dass der Mieter hier, soweit ihm das möglich ist, seine ureigensten Interessen vertritt.

Schadenersatz pflichtig macht sich vielleicht eher der jetzige Eigentümer, wenn er schon weiß, dass der Mieter sich mit Händen und Füßen wehren wird gegen einen angekündigten Eigenbedarf. Oder eben der Makler, der hier etwas Wichtiges seinen Vermittlungsinteressenten vorsätzlich verschweigen will.

Der potenzielle Käufer wird sicherlich den Mieter zum Auszug motivieren können, wenn er ihm ein Angebot macht, dass der nicht ausschlagen kann. Es ist alles eine Frage des Geldes. Das sollte ein Käufer dann eben gleich mit einkalkulieren. Denn der Verkäufer wird ja die Wohnung eh nicht als bezugsfrei auf den Markt bringen können.

Fair wäre es, wenn der Makler hier ehrlich ist gegenüber seinen potenziellen Kunden!

MfG
Wohni
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