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Löschungserklärung

Dies ist eine Diskussion zu Löschungserklärung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 05.02.2008, 14:45
Boardneuling
 
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Question Löschungserklärung

Nehmen wir mal an, wir haben drei Leute, welche als Eigentümer einer Immobilie im Wert von 90.000,- Euro eingetragen sind. Jetzt kommt es zu einer Aufhebung des Kaufvertrages. Die Partei des Eigentümers verlangt die Ausstellung einer Löschungserklärung aus dem Grundbuch, um die Immobilie wieder vollends in eigenen Besitz zu bekommen. Diese Löschungserklärung wird von jeder der drei Personen verlangt.

Die Löschungserklärung wurde jeweils von drei unterschiedlichen Notaren ausgeführt, da die drei Personen räumlich nicht nah beieinander sind. Was jetzt nur das ominöse Problem ist, welcher Notar hat für diese jeweils gleiche Leistung die korrekte Berechnung für die Rechnung herangezogen?

Derjenige, der 90.000,- Euro als Berechnungsgrundlage seiner Gebühren für die Erstellung einer Löschungserklärung für "eine Person" von den dreien, herangezogen hat, oder derjenige, welcher nur ein drittel des Immobilienwertes (also hier 30.000,- Euro) für "eine Person" von den dreien herangezogen hat?

Gute Frage, oder? ;-)
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 15:00
V.I.P.
 
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AW: Löschungserklärung

Jeder Notar müsste die Gebühr aus dem jeweiligen Anteil (also je aus EUR 30.000,--) berechnen.
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