Dies ist eine Diskussion zu Löschungserklärung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Die Löschungserklärung wurde jeweils von drei unterschiedlichen Notaren ausgeführt, da die drei Personen räumlich nicht nah beieinander sind. Was jetzt nur das ominöse Problem ist, welcher Notar hat für diese jeweils gleiche Leistung die korrekte Berechnung für die Rechnung herangezogen? Derjenige, der 90.000,- Euro als Berechnungsgrundlage seiner Gebühren für die Erstellung einer Löschungserklärung für "eine Person" von den dreien, herangezogen hat, oder derjenige, welcher nur ein drittel des Immobilienwertes (also hier 30.000,- Euro) für "eine Person" von den dreien herangezogen hat? Gute Frage, oder? ;-) |
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