Dies ist eine Diskussion zu Löschung freier Grundschuldteile - Wer kann beantragen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Immobilienkäufe werden regelmäßig über ein Hypothekendarlehen finanziert. Für den Darlehensgeber wird eine Grundschuld eingetragen. Im Zeitablauf wird das Darlehen getilgt. Der Schuldner, zugleich Grundeingentümer, kann dann vom Darlehensgeber verlangen, dass die bereits getilgten Grundschulden gelöscht werden. Dazu erteilt der Darlehensgeber dem Schuldner, zugleich Grundeigentümer, auf Antrag eine entsprechende Löschungserklärung. Wer kann den Antrag auf Löschung bereits getilgter Grundschulden stellen, wenn es sich um mehrere Schuldner, zugleich Grundeigentümer, handelt? Genügt es, wenn ein Schulder, zugleich Grundeigentümer, diesen Antrag stellt oder müssen alle zusammen gemeinschaftlich die Löschung beantragen? Welche Rechtsgrundlage gilt hier? Danke im Voraus Blauer |
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| AW: Löschung freier Grundschuldteile - Wer kann beantragen? Eine Löschung muss von allen Eigentümern (notariell) beantragt werden. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. |
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| AW: Löschung freier Grundschuldteile - Wer kann beantragen? Zitat:
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| AW: Löschung freier Grundschuldteile - Wer kann beantragen? Selbstverständlich kann man mit einer Teillöschungsbewilligung auch einen Teil der Grundschuld löschen lassen! Das verursacht allerdings höhere Gebühren, da zweimal ein Antrag gestellt werden muss und zweimal eine Löschungsgebühr anfällt. |
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| AW: Löschung freier Grundschuldteile - Wer kann beantragen? Die Löschung freier Grundschuldteile aufgrund (teilweiser) Tilgung des Hypothekendarlehens sei möglich. Es gebe dann eine Löschungserklärung, die vorgelegt und eingetragen werden könne. So die Aussage eines Kreditinstituts. Leider bin ich noch immer nicht fündig geworden, was die Rechtsgrundlage dafür betrifft. Gruß Blauer |
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| AW: Löschung freier Grundschuldteile - Wer kann beantragen? Zitat:
Teillöschung ist möglich, Löschung müssen alle Eigentümer beantragen (weil sie auch allen zusteht). Sorry! |
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