Dies ist eine Diskussion zu Löschung eingetragener Belastungen im Grundbuch innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Löschung eingetragener Belastungen im Grundbuch Welche Möglichkeiten hätte nun Käufer K, wenn nach Schließung des Kaufvertrags einer der Gläubiger G (von V) auf die Idee kommt, die Löschungsbewilligung doch nicht auflagenfrei zu erteilen und V die Auflage, z.B. aufgrund einer Insolvenz, nicht erbringen könnte? |
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| AW: Löschung eingetragener Belastungen im Grundbuch Dann kann der Vertrag nicht erfüllt werden und K kann vom KV zurücktreten. Wurden denn die Belastungen vorher nicht mit dem Kaufpreis abgeglichen? Welche Auflagen werden denn gemacht? |
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| AW: Löschung eingetragener Belastungen im Grundbuch Diese Belastungen werden eher nicht mit dem KP getilgt, da dies im Kaufvertrag nicht vorgesehen ist. Die Auflage könnte z.B. eine Zahlung eines Betrages X sein um die Schulden des V zu tilgen. Wenn K dann noch ein gutgläubiger Mensch ist und er bereits eine Menge Renovierungskosten in das Objekt gesteckt hat, möchte er u.U. nicht vom KV zurücktreten. Wenn er dann noch davon ausgehen kann, dass V ihm die Notar- , Schadensersatzkosten etc. nicht zurückerstatten kann... |
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| AW: Löschung eingetragener Belastungen im Grundbuch Eine merkwürdige Vertragsgestaltung Um welche Art von Belastung handelt es sich denn? Wurde zur Löschung von Belastungen im Vertrag wirklich nichts vereinbart? |
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| AW: Löschung eingetragener Belastungen im Grundbuch Es würde sich dabei um eine Hypothek handeln, deren Auflösung im KV nicht vereinbart wurde, da zum Unterzeichnungszeitpunkt, vom M davon ausgegangen wurde, dass die Löschungsbewilligung ohne Auflagen erfolgen würde. Diese würde auf dem 2. Rang stehen. Die Schuld auf dem 1. Rang würde mit dem KP getilgt werden. |
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| AW: Löschung eingetragener Belastungen im Grundbuch Zitat:
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