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Löschung einer Vormerkung, wenn Kaufpreis nicht gezahlt wird

Dies ist eine Diskussion zu Löschung einer Vormerkung, wenn Kaufpreis nicht gezahlt wird innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.09.2011, 09:36
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Löschung einer Vormerkung, wenn Kaufpreis nicht gezahlt wird

Hallo,

was kann man tun, wenn der Erwerber im Grundbuch vorgemerkt wurde, aber den Kaufpreis, dem er den Veräußerer schuldet, nicht zahlen kann? Wie macht man die Vormerkung rückgängig?
Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 10:01
V.I.P.
 
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AW: Löschung einer Vormerkung, wenn Kaufpreis nicht gezahlt wird

Zuerst mal muss Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen. Dann muss, wenn der Käufer nicht freiwillig "mitspielt", oder eine entsprechende Vereinbarung im KV aufgenommen wurde, der Käufer auf Löschungsbewilligung verklagt werden.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 10:01
Boardneuling
 
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AW: Löschung einer Vormerkung, wenn Kaufpreis nicht gezahlt wird

Mir ist es doch wieder eingefallen.
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