Dies ist eine Diskussion zu Löschung einer Auflassungsvormerkung - Berechtigte ist aufgelöste GmbH i.G. innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Löschung einer Auflassungsvormerkung - Berechtigte ist aufgelöste GmbH i.G. Verkäufer V möchte an Käufer K ein Grundstück verkaufen. Im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung an eine GmbH i.G. eingetragen (seit 15 Jahren). Frage 1: V hat das Grundstück vor 10 Jahren im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben. Die Auflassungsvormerkung wurde erst mit seiner Eintragung in das Grundbuch eingetragen (Übertrag von anderem Grundbuchblatt nach Teilung). War dies rechtens? Frage 2: Die auflassungsvormerkungsberechtigte GmbH i.G. ist zwischenzeitlich aufgelöst. Welche Möglichkeiten bestehen für K, ein lastenfreies Grundstück zu erwerben? Wielen Dank für Ihre Antworten Hans |
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| AW: Löschung einer Auflassungsvormerkung - Berechtigte ist aufgelöste GmbH i.G. Zitat:
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| Zeitspanne der Löschung via Nachtragsliquidator Kann eine ungefähre Zeitspanne abgesteckt werden, bis die Auflassungsvormerkung über den Weg des Nachtragsliquidators gelöscht wird? Gibt es Wartefristen? Vielen Dank! Edit: Lt. Auskunft eines Notariats beträgt die Gesamtzeit die benötigt wird ca. 6 Monate. Geändert von Hans Hansen (21.04.2012 um 07:50 Uhr). |
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| AW: Löschung einer Auflassungsvormerkung - Berechtigte ist aufgelöste GmbH i.G. Zitat:
- Eine Löschungsbewilligung der Vormerkung bereits vor 15 Jahren notariell beurkundet ist, - diese aufgrund Nichtbezahlung der Notargebühren noch beim Notar liegt (Bezahlung erfolgte erst jetzt) und - die Löschungsbewilligung für Grundbuchblatt 1 gilt, jedoch die Vormerkung vor 10 Jahren wegen Grundstücksteilung von Blatt 1 zu Blatt 2 mitübertragen wurde? Ist die Löschungsbewilligung verjährt? Entfaltet sie auch Wirkung auf Blatt 2? Vielen Dank für die Antworten. |
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| AW: Löschung einer Auflassungsvormerkung - Berechtigte ist aufgelöste GmbH i.G. Ich möchte meine Frage zu oben gennantem fiktivem Fall nochmals stellen und konkretisieren: Ist ein notariell beurkundeter Antrag auf Löschung einer Auflassungsvormerkung gültig, wenn die Löschung sich auf Grundbuchblatt 1 bezieht. Die Vormerkung steht in Grundbuchblatt 2, wurde aber von ein hierher übertragen. Der Löschungsantrag wurde vor Übertragung der Vormerkung von Grundbuchblatt 1 auf 2 gefasst, aber erst nach Übertrag an das Grundbuchamt übermittelt. Vielen Dank für die Antworten. Hans |
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