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Löschung der Grundschuld

Dies ist eine Diskussion zu Löschung der Grundschuld innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.08.2003, 10:33
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Question Löschung der Grundschuld

Hallo,

Bei der Löschung der Grundschuld entstehen ja Kosten. Nun habe ich gehört, dass diese Kosten der Gläubiger (also die Bank) tragen muss. Die Bank sagt natürlich, dass dies nicht stimmt. Was stimmt nun? Muss der Gläubiger die Kosten bei der Löschung übernehmen?

cu Fatso
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2003, 23:59
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Hallo!

Die Kosten für die Rückübertragung der Sicherheiten sind vom Darlehensnehmer zu tragen. Das betrifft aber nur Kosten, die nicht direkt bei der Bank anfallen.

Also z.B.

* Erstellung Löschungsbewilligung. Die zwingend notwendige notarielle Beglaubigung zahlt der DL-Nehmer, den Vollzug der Löschung im Grundbuch auch (also je Notarkosten).
Wenn die Grundschulden endvalutiert sind, kann die Bank aber keine Kosten für die Erstellung der Urkunde etc. .. verlangen.

Gruß, Susi
__________________
Susi
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2005, 11:29
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Question AW: Löschung der Grundschuld

Hallo Susi!

Was heißt "Grundschulden sind endvalutiert"? Bedeutet dies der Fall, wenn der Kredit, der für eine Immobilie x benötigt wurde, ganz abgezahlt ist?

Mfg
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