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Lebenslanges WOhnrecht (fallen)???

Dies ist eine Diskussion zu Lebenslanges WOhnrecht (fallen)??? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.08.2009, 12:42
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Lebenslanges WOhnrecht (fallen)???

Hallo,
im Immobilienteil unserer Zeitung steht öfters, dass im Haus noch jemand lebenslanges Wohnrecht hat u. man selber bei Kauf nur eine Etage nutzen kann.
Nun unsere Streitfrage: Zahlt derjenige auch Miete oder für reparaturen etc. etwas oder muss man für denjenigen sogar die Nebenkosten 8Müllabfuhr, Strom etc.) zahlen. Wie schauts aus, wenn derjenige Plötzlich das Wohnrecht nicht mehr nutzen kann u. ins Pflegeheim muss. Muss dann der Hauseigentümer den ^Mieter auszahlen oder mtl. was dazubezahlen als Ersatz?

Danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 13:43
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AW: Lebenslanges WOhnrecht (fallen)???

Zitat:
Zitat von Silke1970
Nun unsere Streitfrage: Zahlt derjenige auch Miete oder für reparaturen etc. etwas oder muss man für denjenigen sogar die Nebenkosten 8Müllabfuhr, Strom etc.) zahlen.
Das kommt auf die getroffene Vereinbarung an, die bei der Begründung erfolgt ist.
Zitat:
Wie schauts aus, wenn derjenige Plötzlich das Wohnrecht nicht mehr nutzen kann u. ins Pflegeheim muss. Muss dann der Hauseigentümer den ^Mieter auszahlen oder mtl. was dazubezahlen als Ersatz?
Das Wohnrecht bleibt bis zum Tode des Berechtigten oder dessen Aufgabe.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 11:26
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AW: Lebenslanges WOhnrecht (fallen)???

Hallo u. danke für die Antwort.
Nur wie schauts aus, wenn nichts vereinbart wurde u. im Grundbuch oder Kaufvertrag nur steht, dass Person xyz ein Lebenslanges Wohnrecht hat. Darf diese Person das Wohnrecht z.B. an einer anderen Person abgeben, verkaufen etc.
Oder was passiert, wenn die Person dann nicht mehr alleine Wohnen kann (aus Altersgründen, Behinderung etc.) muss dann der Eigentümer (weil er von nun an dafür ja ein ganzes Haus hat) für die Heimunterbringung gerade stehen?
Oder wie schauts aus, wenn die Person mit Lebenslangen Wohnrecht einen neuen Freund/Freundin bekommt u. die dort mit einzieht? sollte dann Person xyz sterben, hat der "neue Freund/in" denn die gleichen Rechte wie derjenige mit den Lebenslangen Wohnrecht?

Danke schonmal
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  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 12:15
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AW: Lebenslanges WOhnrecht (fallen)???

Zitat:
Zitat von Silke1970
Hallo u. danke für die Antwort.
Nur wie schauts aus, wenn nichts vereinbart wurde u. im Grundbuch oder Kaufvertrag nur steht, dass Person xyz ein Lebenslanges Wohnrecht hat.
Der Eintragung im Grundbuch liegt eine Eintragungsbewilligung zugrunde. Die sollte eingesehen werden!
(Entgeltlich/unentgeltlich o.a.)

Zitat:
Darf diese Person das Wohnrecht z.B. an einer anderen Person abgeben, verkaufen etc.
Nein! Die Allein- oder Mitbenutzung der Wohnung darf Dritten, wenn sie nicht zu den in § 1093 Abs. 2 BGB genannten Personen (z.B. Pflegepersonal) gehören, nur bei Gestattung durch den Grundstückseigentümer überlassen werden (§ 1092 Abs. 1 S.2 BGB). Während seiner Abwesenheit darf der Berechtigte die Wohnung jedoch einem Familienangehörigen überlassen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Berechtigte (z.B. aus einem Pflegeheim) wieder in die Wohnung zurückkehrt, um sich dort pflegen zu lassen (OLG Oldenburg, Urteil v. 3.5.1994, 12 U 16/94, WuM 1995, 591

Zitat:
Oder wie schauts aus, wenn die Person mit Lebenslangen Wohnrecht einen neuen Freund/Freundin bekommt u. die dort mit einzieht? sollte dann Person xyz sterben, hat der "neue Freund/in" denn die gleichen Rechte wie derjenige mit den Lebenslangen Wohnrecht?
Nein, das Wohnrecht ist personengebunden (s.o).
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