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Lebenslanges Wohnrecht bei Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Lebenslanges Wohnrecht bei Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.07.2009, 11:36
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Lebenslanges Wohnrecht bei Hauskauf

Hallo ,

mal angenommen, ein Paar interessiert sich für den Kauf eines 3-Familienhauses, bei dem eine alte Dame im EG momentan ein Nießbrauchrecht besitzt. Das Haus gehört momentan ihrer Tochter. Aufgrund der finanziellen Situation (alte Dame lebt von Sozialhilfe) soll das Haus verkauft werden und der Nießbrauch in ein lebenslanges Wohnrecht für die EG Wohnung umgewandelt werden. Der Wert der Immobilie würde für diesen Fall schon miteinbezogen werden und es wäre ein gute Gelegenheit, ein Haus zu kaufen.
Ist es überhaupt möglich, den Nießbrauch umzuwandeln (vorausgesetzt Tochter und alte Damen würden das mitmachen)? Angenommen das ginge, würde sich das Paar gerne weiterhin vor bestimmten eintretenden Fällen, wie z.B. Eintritt eines Pflegefalls, Verhinderung dass das Wohnrecht in einen Vergütungsanspruch umgewandelt wird, Garten- Kellernutzung, Nebenkosten etc. schützen.

Eine Antwort (v.a. zum Pflegefall und evtl. Forderungen vom Sozialamt; Wäre so eine Regelung bei Hauskauf später anfechtbar, da ja schon im vornhinein bekannt, dass die alte Dame von Sozialamt lebt?) ob und wo diese ganzen Bedingungen hingehören, so dass nicht nach einem Kauf Forderungen oder Kosten entstehen, wäre super.

Lina180
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 11:50
V.I.P.
 
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AW: Lebenslanges Wohnrecht bei Hauskauf

1. Möglich ist nahezu alles. Aber: So etwas absichern kann nur ein Anwalt. Bestimmt nicht ein Laienforum. Das Geld ist bestens investiert, wenn man Ärger in einigen Monaten oder Jahren vermeiden will!

Die wichtigsten Problemfelder sehe ich übrigens in der Teilung von anfallenden Renovierungskosten, in der Übertragung des Wohnrechts auf Dritte und in der Teilung von Nebenkosten.

2. Um ehrlich zu sein: ich würde die Finger davon lassen, wenn das Angebot nicht wirklich überzeugend ist.

Übrigens: besorgen Sie sich in der Videothek den Film "Der Appartement Schreck"
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 12:11
V.I.P.
 
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AW: Lebenslanges Wohnrecht bei Hauskauf

Diese Umwidmung ist, wenn alle Beteiligten "mitspielen" möglich. (Löschung des einen und Vereinbarung eines neuen). Auch die Ausgestaltung entscheiden die Beteiligten.
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