Dies ist eine Diskussion zu Lebenslanges - Wohnrecht an 2ter Stelle innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Lebenslanges - Wohnrecht an 2ter Stelle die 2te Frau von A hätte in der geerbten Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht an 2ter Stelle, hat Erbe C einen möglichkeit diese Frau B aus der Wohnung zu bekommen? Grund dafür könnte z.B. sein, dass Frau B ständig Firmen kommen lässt, weil angeblich die Heizung nicht geht und der Erbe C die Rechnungen bezahlen muß obwohl kein Fehler gefunden wurde. Frau B geht einfach in den Heizkeller und die Kesseltemperatur der Heizung auf 80 Grad erhöht usw. Ständig Schikanen wegen irgendwelchen erfundenen Problemen von Frau B danke für die Hilfe |
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| AW: Lebenslanges - Wohnrecht an 2ter Stelle Zitat:
Hier geht es um Wohnrecht und nicht um Nießbrauch! Der Eigentümer sollte die Zahlung verweigern, wenn er den Handwerker nicht selber bestellt hat! |
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| AW: Lebenslanges - Wohnrecht an 2ter Stelle Wir würden die Auffassung von Gilde vertreten wollen sofern keine anderslautende Vereinbarung hinsichtlich der Kostenübernahme getroffen worden ist. Schauen Sie dazu auch, http://www.grosse-wilde-bonn.de/rech...iessbrauch.htm (hoffentlich funktioniert der eingefügte Link) Mit freundlichen Grüßen ReiMa-Baudienstleistungen
__________________ MFG Markus Reinartz PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. |
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| AW: Lebenslanges - Wohnrecht an 2ter Stelle Aus der dinglichen Rechtsposition selbst hat der Berechtigte nach den §§ 1093 Abs. 1 Satz 2, 1041 BGB nur für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen obliegen ihm nur insoweit, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören (außergewöhnliche Maßnahmen wie z.B. Dachsanierung nach Ablauf der Lebensdauer oder Instandsetzung der Heizung hat der Berechtigte daher nicht zu tragen). |
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| AW: Lebenslanges - Wohnrecht an 2ter Stelle Hallo Shielu, da mögen Sie ja mitunter Recht haben aber ohne dies genauer unter Lupe genommen zu haben, möchten wir bemerken, dass es darum nicht ging. Es ging nicht darum das die Heizung wegen Überalterung oder der abgelaufenen Lebensdauer hätte erneuert werden müssen, es ging hier um einen möglichen Ausfall der Heizung. Auch eine neue Heizung kann eine störung aufweisen und deswegen ausfallen. Im fall des Fragestellers geht es aber noch einen Schritt weiter, es ist überhauot nichts ausgefallen sondern nur die Vermutung gehegt worden, dass es möglich sein könnte, dass die Heizung mal überprüft werden muss, was denn dann schlussendlich auch getan wurde mit dem Resultat, dass dies nciht erfoderlich war, weil die Heizung tadellos läuft. In diesem Fall dürfte es sich anders verhalten als von Ihnen beschrieben! Mit freundlichen Grüßen ReiMa-Baudienstleistungen
__________________ MFG Markus Reinartz PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. |
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| AW: Lebenslanges - Wohnrecht an 2ter Stelle Ich dachte, ich hätte es vorher schon mal geschrieben (zumindest wollte ich es). In vorliegendem Fall, würde ich, als Eigentümer, die Rechnungen nicht bezahlen, weil ich sie nicht in Auftrag gegeben habe und sie nachweislich unnötig waren. Wenn es der "Ollen" nicht passt, soll sie einklagen! |
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| AW: Lebenslanges - Wohnrecht an 2ter Stelle Da würden wir Gilda bepflichten wollen. Mit freundlichen Grüßen Markus Reinartz
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