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Lagerraumnutzung- hoher Verwaltungsanteil

Dies ist eine Diskussion zu Lagerraumnutzung- hoher Verwaltungsanteil innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.11.2008, 16:47
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Question Lagerraumnutzung- hoher Verwaltungsanteil

fiktiver Fall:

Person A ist Eigentümer einer 80qm Wohnung, und hat sich irgenwann noch einen kleinen Kellerraum ca. 5qm (als sog. "Lager") noch dazugemietet.

Rein juristisch, so sagte die Hausverwaltung einmal beiläufig, seien das zwei Wohneinheiten.



Nun sieht A die Jahresnebenkostenabrechnung, und stellt fest:

- dass der Posten "Hausverwaltungshonorar" bei beiden Objekten (bei Wohnung, sowie Kellerraum) gleich hoch ist. Sprich A zahlt so 2 Anteile "HV-Honorar" der ganzen Eigentümergemeinschaft.


- nur die Gesamtnebenkosten dieses Raumes betrachtet bedeutet dies, dass das "HV-Honorar" 2/3 dieser Kosten ausmachen. (wo da überhaupt nichts verwaltet etc. wird/ bzw. werden muss)

In dem Raum ist nicht einmal ein Fenster -


Frage:
Ist diese Anteilsumschlagung gerechtfertigt? Bzw. Ist es juristisch begründbar beides als je eine "Wohneinheit" zu betrachten?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 14:17
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AW: Lagerraumnutzung- hoher Verwaltungsanteil

Zitat:
Zitat von mailantworter
Ist diese Anteilsumschlagung gerechtfertigt? Bzw. Ist es juristisch begründbar beides als je eine "Wohneinheit" zu betrachten?
Ja, es sind zwei Einheiten, die der Verwalter jeweils abrechnen muss!
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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 19:58
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AW: Lagerraumnutzung- hoher Verwaltungsanteil

nunja, dass heißt also für Person A:


weg damit!!
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