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Kürzung Hausgeld?

Dies ist eine Diskussion zu Kürzung Hausgeld? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.10.2010, 10:24
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Kürzung Hausgeld?

In einer ETW-Anlage wurde der Beschluss gefasst, dass die Warmwasserversorgung täglich von 06:00 Uhr morgens an gewährleistet sein muss. Die ist nicht der Fall, der der Hauswart eigenmächtig an der Anlage manipuliert und Warmwasser in Wochenenden erst um 08:30 verfügbar ist. Alle Hinweise, auch seitens der Verwaltung, haben bislang nicht gefruchtet. Seit neuestem fällt das Warmwasser über Stunden ganz aus, meisten abends oder an den Wochenenden. Auch hier läßt sich bislang keine dauerhafte Lösung finden.
Können die Eigentümer durch eine Kürzug des Hausgeldes hier mehr "Druck" ausüben?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.10.2010, 12:22
V.I.P.
 
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AW: Kürzung Hausgeld?

Zitat:
Zitat von a_doc Beitrag anzeigen
Können die Eigentümer durch eine Kürzug des Hausgeldes hier mehr "Druck" ausüben?
Wem gegenüber? Das Hausgeld muss von der Gemeinschaft erbracht bezahlt werden! Diese muss für die Kosten aufkommen!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2010, 23:28
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AW: Kürzung Hausgeld?

seitens der Verwaltung wird es sinnvoll sein, dem Hauswart entsprechend die kohle zu kürzen... da reagieren die sehr empfindlich...

das hausgeld, welches die eigentümer zahlen, wird mittels abrechnung ermittelt - damit alle kosten gedeckt werden können - zahlt einer nicht, müssen die anderen dies ausgleichen - will man aber erreichen, dass jmd. eine leistung erbringt, dann muss man demjenigen das geld kürzen - in dem fall die verwaltung dem hauswart....
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