Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wegen Eigenbedarf?! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kündigung wegen Eigenbedarf?! mal angenommen eine Familie ( 6 Personen) möchte sich ein Haus kaufen, das aus 3 Wohnungen besteht 2x 2 zimmer und 1x 3 Zimmer in diesem Haus würde aber noch eine Frau zur Miete in der 3 Zimmer Wohnung wohnen. Die Maklerin erzählt den Interessenten das die Frau von der bisherigen Besitzerin Geld erhält damit diese Auzieht. Bei der Besichtigung der vermieteten Wohnung , würde die Mieterin erzählen das sie ja eigentlich garnicht ausziehen will. Und die Maklerin würde dann zu ihr sagen" die alte Besitzerin könnte sie ja auch garnicht kündigen, das wäre dann Sache der Neuen Käufer, wenn die das überhaupt wollten." Nach der Besichtigung der Wohnung würden die Interesenten natürlich fragen was das soll mann hätte es doch anderst erzählt bekommen, Darauf würde die Maklerin dann sagen: das die Mieterin nur ncoh nichts davon weiß das sie geld bekommt um auszuziehen und die interessenten erst geld bezahlen müßten wenn die mieterin aus der wohnung wäre. das die Mieterin das erst bei einer kauf zusagen erfahren würde. .Natürlich hätten die Interesenten auf einmal Zweifel ,ob das alles wirklich so einfach wäre, was meinen sie dazu? Würden Sie, wenn es so einen fall geben würde, den intersesenten eher zum kauf oder eher gegen den kauf raten, da die interesenten ja nur ohne die mieterin einziehen wollen würden und bestimm angst hätten erst noch den weg vor gericht gehen zu müssen. der ja auch ncoh geld kosten würde. Gruß Mum |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf?! Ich würde nur kaufen, wenn vorher eine schriftliche Bestätigung der Mieterin vorliegt, dass sie bis spätestens zum... auszieht. Das kann der Verkäufer über Abfindung erreichen! Ansonsten besteht natürlich, nach Eigentumsübertagung im Grundbuch, für den Käufer die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf?! Es kann auch über den Kaufvertrag geregelt werden. Hierzu sollte mit dem beurkundenden Notar Rücksprache gehalten werden. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf?! Zitat:
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf?! Der Verkäufer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Mieter ausziehen. Ansonsten platzt der Kaufvertrag. Die Formulierung sollte jedoch mit dem Notar besprochen werden. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf?! Zitat:
Der Vermieter hat kein Kündigungsrecht. Deshalb würde der Notar eine "objektive Unmöglichkeit" protokollieren, was er nicht darf! |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf?! Find ich nicht. In einem Kaufvertrag ist es einmal - natürlich mit anderen Worten - so geregelt worden. Der Verkäufer hat der Mieterin einen bestimmten Betrag beim Auszug gezahlt. Der Kaufvertrag ist vollständig umgesetzt worden. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf?! Wenn der Kaufvertrag aber dann unterschrieben ist und die Mieterin zieht nicht aus, frage ich mich, ob der ganze Vertrag plazt oder ob nicht ein langer Streit zwischen Käufer und Verkäufer entsteht. Am besten direkt mit der Mieterin einen Vertrag machen. Kündigung wegen Eigenbedarf ist leider auch nicht so einfach wie es sich anhört.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Kündigung wegen Eigenbedarf?! Zitat:
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