Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Maklervertrag, Kosten? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Folgende Frage stellt sich mir: Mal angenommen man hat letztes Jahr Ende August eine Wohnung an einen Makler gegeben, mit der Aufgabe diese zu verkaufen. Es wurde ein Vertrag geschlossen der auf 6 Monate befristet war. Kündigungsfrist 1 Monat, ansonsten automatische Verlängerung um jeweils erneute 3 Monate. Soweit so gut. Jetzt scheint es so, daß diese Maklerin es nicht schafft diese Wohnung zu verkaufen. Es gab jetzt innerhalb fast 1 Jahres grade mal 2 Interessenten. Jetzt würde man ihr den Auftrag gerne entziehen, da man die Chance, daß sie zum Erfolg kommt, als ziemlich gering einschätzt. Nun steht im Vertrag, daß bei Beendigung des Vertrages eine Aufwandsentschädigung von max. 300 Euro zzgl. MwSt pro Vertragsmonat anfällt. Das wurde damals so erklärt: Wenn man sich jetzt nach Vertragsabschluß kurzfristig entscheiden würde, die Wohnung doch nicht zu verkaufen, daß dann ja ihre Auslagen, die sie bis dato hatte (Anzeigenschaltung usw.) pauschal damit abgegolten wären. Wie sieht das denn aber bei ordentlicher Kündigung aus? Eigentlich würde ja Ende August wieder eine 3-Monats-Verlängerung verstreichen. Somit könnte man ja eigentlich fristgerecht kündigen. Jetzt stellt sich die Frage, ob sie für die vergangenen 12 Monate diese Kosten von 300 Euro pro Monat in Rechnung stellen darf. Kann das sein? Oder bei normaler Kündigung nicht möglich? Aber es kann ja auch nicht sein, daß hier in 12 Monaten nichts passiert und man da nicht mehr rauskommt, ohne horrende Beträge zahlen zu müssen, oder? Wie sähe das in dem Fall aus? Bin auf eure Antworten sehr gespannt. LG Nicole |
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| AW: Kündigung Maklervertrag, Kosten? Diese 300,--€-Regelung im Vertrag ist unwirksam. Es sei denn sie wäre individuell vereinbart worden. |
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| AW: Kündigung Maklervertrag, Kosten? Wie müsste denn das "individuell vereinbart" aussehen? Es ist eine Klausel im Vertrag, der Euro-Betrag wurde händisch nachgetragen. |
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