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Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2007, 01:06
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Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Maklervertrag zwischen Immobilienbesitzer und Makler wurde im August 2007 mit einjähriger Gültigkeit geschlossen. Einziger Hinweis zur Beendigung des Vertrages lautet: "Der Auftrag läuft vom 25.08.07 bis 25.08.2008. Wird er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt, verlängert er sich jeweils um 3 Monate. Nach Ablauf eines Jahres bedarf dieser Auftrag einer schriftlichen Erneuerung."

Bedeutet dies, dass der Maklervertrag mit einmonatiger Frist gekündigt werden kann?

Danke für Hinweise und Tipps.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 12:02
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AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Zitat:
Zitat von snoopylanka
Bedeutet dies, dass der Maklervertrag mit einmonatiger Frist gekündigt werden kann?
Ja, aber nur um zu verhindern, daß sich der Vertrag über den 25.08.2008 hinaus verlängert. Bis dahin ist der Vertrag fest geschlossen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 17:07
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AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Zitat:
Zitat von snoopylanka
"Der Auftrag läuft vom 25.08.07 bis 25.08.2008.
Das ist aber schon extrem lang - um was für ein Objekt handelt es sich denn hier?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 17:10
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AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Die absolute Dauer ist es weniger, was mich hier stört. Was passiert, wenn die Vermittlung erfolgreich durchgeführt wurde?
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Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #5 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 17:12
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AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Ich dachte, da erlischt der Auftrag - wenn das Objekt weg ist und die Maklerprovision bezahlt wurde...
Zumindest kannte ich bisher diese Aufträge nur objektbezogen.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 17:13
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AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Zitat:
Zitat von Tiger63
Ich dachte, da erlischt der Auftrag - wenn das Objekt weg ist und die Maklerprovision bezahlt wurde...
Zumindest kannte ich bisher diese Aufträge nur objektbezogen.
Ja, das würde ich auch sagen. Wenn uns der TE nichts verschwiegen hat, scheint man hier aber etwas anderes vertraglich vereinbart zu haben?
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  #7 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 17:18
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AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Warten wir's ab - vielleicht meldet sich snoopylanka ja nochmal...
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  #8 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 20:45
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Unhappy AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Zitat:
Zitat von Tiger63
Warten wir's ab - vielleicht meldet sich snoopylanka ja nochmal...
Hier bin ich wieder. Es wurde nichts verschwiegen oder falsch angegeben, die Planung des Wohnungsbesitzers hat sich lediglich geändert und die Wohnung soll nun nicht mehr verkauft werden. Beim näheren Durchsehen des Vertrages fällt auf, dass nicht einmal die Höhe der von einem (nicht vorhandenen) Käufer zu bezahlende Provision im Vertrag angegeben ist. Es ist lediglich erwähnt, dass für einen (nicht vorhandenen) Kaufvertrag, der ohne Zutun des Maklers zustande kommt, eine Kostenentschädigung in Höhe von € 1.800 zzgl. MWSt. zu entrichten sei.
Zum Thema Kündigung oder Beendigung des Vertrages ist lediglich die genannte Vertragsdauer angegeben. Eine wirklich richtig dumme Situation. So weit ich mich schlau machen konnte, ist ein Wohnungsbesitzer nicht verpflichtet, einen vom Makler gebrachten Kaufinteressenten zu akzeptieren, somit hätte er ja wohl auch nichts davon, auf der Aufrechterhaltung des Vertrages zu beharren, oder?

Oh je, welch ein Schlamassel.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 20:47
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AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Zitat:
Zitat von Tiger63
Das ist aber schon extrem lang - um was für ein Objekt handelt es sich denn hier?
Um eine 4-Zimmer-Wohnung (besser gesagt, zwei 2-Zimmer-Wohnungen, die zu einer zusammengelegt werden können).
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  #10 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 21:32
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AW: Kündigung befristeter Makler-Alleinauftrag

Zitat:
Zitat von snoopylanka
die Planung des Wohnungsbesitzers hat sich lediglich geändert und die Wohnung soll nun nicht mehr verkauft werden
Dann würde ich das dem Makler so sagen - er wird seine Bemühungen dann sicher einstellen und das Objekt nicht mehr anbieten.
Allerdings wird er vermutlich darauf bestehen, dass er trotzdem den Alleinauftrag bis 08/2008 hat - denn es könnte ja sein, dass sich die Planung des Eigentümers nochmal ändert und er dann doch noch in diesem Zeitraum verkauft...
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