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Kostenverteilung

Dies ist eine Diskussion zu Kostenverteilung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.03.2008, 17:42
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Kostenverteilung

Nehmen wir an , in einer Wohnungseigentumsanlage wurden Hobbyräume zu Wohnzwecken umgebaut (mit allen erforderlichen Genehmigungen seitens Eigentümergemeinschaft und Baubehörde, aber das ist hier nicht das Thema).

Die Betriebskosten werden nach Miteigentumsanteilen ("Tausendsteln") verteilt.
Nun haben die ehemaligen Hobbyräume aber im Vergleich zur Wohnfläche weniger Tausendstel als die vorher bereits bestehenden Wohnungen. Das würde bedeuten, dass die Eigentümer dieser Einheiten erheblich weniger Wohngeld bezahlen als die ET einer anderen Wohnung mit vergleichbarer Wohnfläche.

Das empfinden die anderen Eigentümer als ungerecht und möchten den Kostenverteilungsschlüssel von Miteigentumsanteilen auf Wohnfläche umstellen.

Hierzu stellen sie auf § 16 Abs. 3 WEG (nach der Novellierung vom Juli 2007) ab:

Zitat:
(3) Die Wohnungseigentümer können abweichend von Absatz 2 durch Stimmenmehrheit beschließen, dass die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums im Sinne des § 556 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die nicht unmittelbar gegenüber Dritten abgerechnet werden, und die Kosten der Verwaltung nach Verbrauch oder Verursachung erfasst und nach diesem oder nach einem anderen Maßstab verteilt werden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.
Frage: Ist diese Änderung möglich? Genügt die Wohnfläche als Maßstab für "Erfassung nach Verbrauch oder Verursachung" oder ist es generell möglich, sie "nach einem anderen Maßstab" zu verteilen?
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