Dies ist eine Diskussion zu Kostenverteilung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kostenverteilung Die Betriebskosten werden nach Miteigentumsanteilen ("Tausendsteln") verteilt. Nun haben die ehemaligen Hobbyräume aber im Vergleich zur Wohnfläche weniger Tausendstel als die vorher bereits bestehenden Wohnungen. Das würde bedeuten, dass die Eigentümer dieser Einheiten erheblich weniger Wohngeld bezahlen als die ET einer anderen Wohnung mit vergleichbarer Wohnfläche. Das empfinden die anderen Eigentümer als ungerecht und möchten den Kostenverteilungsschlüssel von Miteigentumsanteilen auf Wohnfläche umstellen. Hierzu stellen sie auf § 16 Abs. 3 WEG (nach der Novellierung vom Juli 2007) ab: Zitat:
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