Dies ist eine Diskussion zu Kostenübernahme für Löschung des Grundpfandrechts innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kostenübernahme für Löschung des Grundpfandrechts Ist es nun rechtens, dass diese Kosten vom Zweitschuldner, also dem Käufer der Immobilie, angefordert werden darf? Ggf. auch dann, wenn im Kaufvertrag der Verkäufer als derjenige aufgeführt ist, der diese Kosten zu tragen hat? Welche Möglichkeiten hat der Käufer der Immobilie, diese Kosten nicht an die Oberjustizkasse zahlen zu müssen? Gibt es eine Möglichkeit, vom Verkäufer der Immobilie die Kosten zurück zu fordern und wenn ja, wie? Kann ggf. der Makler (Bank) an den Kosten beteiligt werden, die ja im Auftrag des Verkäufers den Verkauf zustande gebracht haben? Vielen Dank für die Hilfe! |
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