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Kostenübernahme für Löschung des Grundpfandrechts

Dies ist eine Diskussion zu Kostenübernahme für Löschung des Grundpfandrechts innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.10.2009, 21:46
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Kostenübernahme für Löschung des Grundpfandrechts

Folgendes Zenario: Der Verkäufer einer Immobilie kann aufgrund von Insolvenz nicht mehr die Kosten für die Löschung des Grundpfandrechts tragen. Die Oberjustizkasse hat die Beitreibung beim Verkäufer (Erstschuldner) nicht erfolgreich ausführen können.

Ist es nun rechtens, dass diese Kosten vom Zweitschuldner, also dem Käufer der Immobilie, angefordert werden darf? Ggf. auch dann, wenn im Kaufvertrag der Verkäufer als derjenige aufgeführt ist, der diese Kosten zu tragen hat?

Welche Möglichkeiten hat der Käufer der Immobilie, diese Kosten nicht an die Oberjustizkasse zahlen zu müssen?

Gibt es eine Möglichkeit, vom Verkäufer der Immobilie die Kosten zurück zu fordern und wenn ja, wie?

Kann ggf. der Makler (Bank) an den Kosten beteiligt werden, die ja im Auftrag des Verkäufers den Verkauf zustande gebracht haben?

Vielen Dank für die Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 22:14
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AW: Kostenübernahme für Löschung des Grundpfandrechts

Zitat:
Zitat von Steggi
Ist es nun rechtens, dass diese Kosten vom Zweitschuldner, also dem Käufer der Immobilie, angefordert werden darf? Ggf. auch dann, wenn im Kaufvertrag der Verkäufer als derjenige aufgeführt ist, der diese Kosten zu tragen hat?
Ja, das ist rechtens. Für Notar- und Grundbuchgebühren haften die Vertragsparteien grundsätzlich gesamtschuldnerisch.

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat der Käufer der Immobilie, diese Kosten nicht an die Oberjustizkasse zahlen zu müssen?
Keine, diese können die Zwangsvollstreckung betreiben.

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, vom Verkäufer der Immobilie die Kosten zurück zu fordern und wenn ja, wie?
Grundsätzlich könnte der Käufer die Kosten beim Verkäufer einfordern. Wenn dieser allerdings insolvent ist...?

Zitat:
Kann ggf. der Makler (Bank) an den Kosten beteiligt werden, die ja im Auftrag des Verkäufers den Verkauf zustande gebracht haben?
Nein.
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