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Kosten Gemeinschaftseigentum

Dies ist eine Diskussion zu Kosten Gemeinschaftseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.08.2008, 11:09
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Kosten Gemeinschaftseigentum

Der Garten ist Gemeinschaftseigentum. Eigentümer A im EG hat ein Sondernutzungsrecht am Garten um die Wohnung herum. A und B haben ein gemeinsames Sondernutzungsrecht am restlichen Garten. Eigentümer A hatte 2 Wohnungen im Haus, und B hat 1 Wohnung.

Eigentümer A überschrieb 1 Wohnung auf Eigentümer C. C hat kein Nutzungsrecht am Garten.

Vor Überschreibung beschlossen A und B eine bauliche Veränderung im Gartenteil mit dem gemeinsamen Sondernutzungsrecht.

Eigentümer C ist nun der Meinung, sich nicht an diese Kosten beteiligen zu müssen, weil C kein Nutzungsrecht hat.

In der Teilungserklärung wurde vermerkt, dass die Sondernutzungsberechtigten die alleinige Unterhaltungspflicht haben. B meint, dass es sich hierbei um laufende Kosten handelt. Der Garten wurde zudem auch erst ein paar Jahre später in Sondernutzungsbereichen aufgeteilt.

A und C sind einer Meinung, wobei es sich hierbei um Mutter und Tochter handelt

B meint jedoch, dass bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum von allen Miteigentümerin nach Miteigentumsanteilen bezahlt werden müssen. Richtig oder falsch?
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Alt 02.08.2008, 13:06
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AW: Kosten Gemeinschaftseigentum

Zitat:
Zitat von Dinsche
B meint jedoch, dass bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum von allen Miteigentümerin nach Miteigentumsanteilen bezahlt werden müssen. Richtig oder falsch?
Falsch, da C nichts davon hat!
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 18:03
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AW: Kosten Gemeinschaftseigentum

Beschlossen wurde aber, dass nach Miteigentumsanteilen bezahlt wird.

Dieser Beschluss wurde von dem Erwerber automatisch übernommen.

Nicht zahlen müsste C, wenn C einer baulichen Veränderung nicht zugestimmt hätte, weil kein Nutzen, aber der Beschluss kam vor dem Erwerb zu Stande.

P.S.:

Eine Kostenverteilung für eine bauliche Veränderung kann geändert werden, aber nur im Einzelfall, orientiert nach individuellen Gebrauch UND mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit, die aber bei 3 Eigentümerin nicht zu Stande kommen kann!
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 18:24
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AW: Kosten Gemeinschaftseigentum

Üblicherweise werden die Sondernutzungsrechte - auch gemeinschaftliche - im Wohnungsgrundbuch im Bestandsverzeichnis mit eingetragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 18:45
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AW: Kosten Gemeinschaftseigentum

Es ist ja alles eingetragen. Die Sondernutzungsberechtigten haben die alleinige Unterhaltungspflicht. Mehr wurde dazu nicht vermerkt. Laufende, also wiederkehrende Kosten müssen A und B sich teilen. Bauliche Veränderung werden aber von allen Eigentümern bezahlt, auch wenn einer kein Nutzungsrecht hat (Kostentragungsregelung des § 16 Abs. 2 WEG).
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