Dies ist eine Diskussion zu Kosten für Löschungsurkunde bei Umschuldung einer Grundschuld durch eine neue Bank innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kosten für Löschungsurkunde bei Umschuldung einer Grundschuld durch eine neue Bank Nach Auskunft der neuen Bank werden "üblicherweise" nur Kosten berechnet, die 1/4 der mir genannten betragen. Sind Kosten für eine Löschung zulässig? Sind diese irgendwo festgelegt, wie kann man Sie berechnen. Wie hoch dürfen die Kosten für eine Abtretung sein. ![]() Wer kann mir bei meinen Fragen weiterhelfen? Vielen Dank für die kommenden Antworten! Geändert von Jacky-x (16.08.2005 um 20:49 Uhr). |
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