Dies ist eine Diskussion zu Kosten für Efeuschäden innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kosten für Efeuschäden angenommen Person A kauft eine Reihenhaushälfte anfang 2010. Am Haus ist Efeu was schon zum Nachbarhaus übergreift, seit ca. 3-4 Jahren und es hat sich NIE jemand beschwert. Der Vorbesitzer hat auch bestätigt das sich nie jemand aufgeregt hat wegen dem Efeu. Person B ist besitzer der anderen Haushälfte wo der Efeu an der Fasade wächst. Person B klingelt im FEBRUAR 2011 bei Person A und sagt das er den Efeu wegschneiden lassen musste, weil über den Efeu Ungeziefer in die Wohnung gekommen ist. Jetzt sind natürlich die Stellen sichtbar die der Efeu über die Jahre an der Fasade hinterlassen hat, Person B hat einen Kostenvoranschlag für das Streichen der Fasade machen lassen. Die Kosten soll Person A übernehmen. Der Efeu wurde im OKTOBER 2010 entfernt. Person A wurde NIE von Person B in Kentniss gesetzt das der Efeu stört und entfernt wird, soll jetzt aber die Fasade bezahlen. Die Zeit zwischen Oktober (Entfernung des Efeus) bis Februar (Mitteilung des "Schadens") hat Person B damit verbracht mit Hilfe eines Anwaltes übers Grundbuchamt den Neueigentümer heraus zu finden Klingeln wäre wohl zu einfach gewesen ![]() Wie ist die Rechtslage ? Efeu wurde über Jahre akzeptiert und plötzlich sowas ? Betrifft es Person A oder den Alteigentümer ? Zahlt sowas die Wohngebäudehaftpflicht ? Vielen Dank für eure Antworten |
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| AW: Kosten für Efeuschäden A ist als Verursacher des Schadens in der Pflicht. Man sollte den Kostenvoranschlag jedoch nicht ohne Weiteres akzeptieren, sondern sich von weiteren Firmen Angebote einholen. Sollte B auf die Idee kommen, die Kosten für das Entfernen des Efeu in Rechnung zu stellen, würde ich Diese zurückweisen. Er hätte dem A eine angemessene Frist zur Beseituigung einräumen müssen. Tja, warum auch immer... Zitat:
Keine Ahnung! lg Carsten |
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| AW: Kosten für Efeuschäden A ist Eigentümer des Efeus und damit nach § 823 BGB für Schäden haftbar zu machen. B hat einen Beseitigungsanspruch. Aber nach der Schilderung besteht die Möglichkeit, dass ein Beseitigungsanspruch nach §§ 195,199 BGB bereits verjährt ist. Es wäre zu prüfen, ob Efeu schon vor über 3 Jahren sich beim Nachbarn angesiedelt hat. |
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| AW: Kosten für Efeuschäden Efeu ist seit ca. 4 Jahren am Haus von Person B. Ein Versicherungsfachmann hat gesagt das Person B den Efeu akzeptiert hat, weil er nie etwas dagegen gesagt hat und somit muss er seine Schäden auch selbst regulieren. |
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| AW: Kosten für Efeuschäden Zitat:
Die Kosten gehören, ob mit oder ohne Versicherung, dem B! |
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| AW: Kosten für Efeuschäden Hier die Fachantwort: http://www.frag-einen-anwalt.de/Efeu-__f79127.html |
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| AW: Kosten für Efeuschäden Zitat:
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| AW: Kosten für Efeuschäden |
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