Dies ist eine Diskussion zu Kosten für Bürgersteig, bei Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kosten für Bürgersteig, bei Hauskauf Die Straße wird neu gemacht und ein Bürgersteig soll auf Kosten der Anwohner neu verlegt werden. Niemand ist bei Kaufabschluß von dem Verkäufer bzw von der Gemeimde auf die ganze Sachlage hingewiesen worden,das im nächtesn Jahr hohe Kosten anfallen. Denn das Ehepaar hat sich ein Maximum an Anschaffungskosten gesetzt was für das Haus bezahlt werden werden kann und auch in diesem Rahmen das Haus gekauft. Finanziell kann es sich das Ehepaar also nicht leisten die Kosten zu tragen. Und hätte sich auch nicht das Haus gekauft wenn man von der ganzen Sache gewußt hätte. Was können sie machen bzw ist das Ganze wie es sich die Gemeinde vorstellt den Rechtens? |
| |||
| AW: Kosten für Bürgersteig, bei Hauskauf Ich halte es für ausgeschlossen, daß die Gemeinde darauf hinweisen mußte. Die öffentlich-rechtliche Seite der Maßnahme und die ordnungsgemäße Umlegung der Kosten kann man aus dem OP heraus nicht beurteilen, grundsätzlich geben aber die Kommunalabgabengesetze und das BauGB den Gemeinden die Möglichkeit, solche Kosten auf die Anlieger umzulegen. Der Verkäufer mußte vielleicht darauf hinweisen. Voraussetzung wäre aber zunächst, daß ihm die Pläne der Gemeinde bekannt waren. Selbst dann ist es zweifelhaft, da ich mich frage, ob die zukünftigen Erschließungskosten einen Mangel der Kaufsache darstellen würden. Schließlich bekommt der Grundstückseigentümer auch eine Gegenleistung. Zudem wird es m.E. schwierig, darzulegen, dass man das Objekt bei Kenntnis nicht gekauft hätte. Insofern: Bei der Gemeinde nach Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten fragen.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
| |||
| AW: Kosten für Bürgersteig, bei Hauskauf Hier handelt es sich um Erschließungskosten. Alle diese, die bis zum Kaufvertragsschluss angefordert waren, gehen zu Lasten des Veräußerers. Die ab dann angeforderten gehen zu Lasten des Erwerbers. Die Gemeinde interessiert nich die finanzielle Situation der jeweiligen Eigentümer. Durch die Maßnahme erhöht sich der Grundstückswert, was dem neuen Eigentümer zugute kommt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hauskauf | Erbrecht | 12.03.2010 06:03 |
| Bürgerpflicht - Bürgersteig | Versicherungsrecht | 13.10.2008 17:23 |
| Kann ein neuer Bürgersteig beanstandet werden, da man nicht mehr in die Garage kommt? | Kommunalrecht | 02.05.2008 19:22 |
| Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 06.03.2007 13:57 |
| Kosten einer Rückabwicklung von Hauskauf | Immobilienrecht | 15.02.2006 11:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios