Dies ist eine Diskussion zu Kosten einer Rückabwicklung von Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| eine spezielle, allgemeine Frage: Ein Hausverkäufer bekommt nach Abschluß des notariellen Vertrages kein Geld, weil die Finanzierung platzt, und wickelt den Vertrag zurück ab. Der Käufer ist sicher verpflichtet, bisher entstandene Kosten zu tragen. Der Verkäufer hat seinen Kauf des Hauses mit Krediten getätigt. Es gibt eventuell auch noch einen Bausparvertrag. Können nach Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages danach anfallenden Zinsen/Kosten für die schon vor Vertragsabschluß bestehenden Kreditverträge/Bausparverträge den Käufern als Schaden angelastet und deren Bedienung gerichtlich abverlangt werden? Der Verkäufer hat doch als Wert seine Immobilie zurück. Wer kann mir den Hintergrund (außer, dass der Verkäufer Geld sehen möchte) der Forderungen verständlich erklären? Saobras |
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| AW: Kosten einer Rückabwicklung von Hauskauf Die Forderungen beruhen sich darauf, dass der Käufer den Vertrag nicht eingehalten bzw. verletzt hat. Hatte er sich vertraglich verpflichtet, das Haus zu kaufen und zum Zeitpunkt X zu bezahlen, und tut er dies nicht, so kann sein Vertragspartner (der Verkäufer) rückabwickeln. Dabei wird jeder so gestellt als hätte es den Vertrag und den Kauf nie gegeben (also Haus zurück, Geld zurück, ...) Zusätzlich kann der Verkäufer in diesem Falle von dem Käufer als Verursacher Schadenersatz verlangen. Das sind dann die Notargebühren, Zinsen, Porto, Bleistiftverbracuh, etc. |
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| AW: Kosten einer Rückabwicklung von Hauskauf Danke! Das kann ich verstehen. Fraglich ist mir, für welche Zeit Zinskosten als Schaden gerechnet werden können. Für die Zeit bis zur Rückabwicklung oder eine unbestimmte Zeit? Fällt ein solcher Schaden unter § 249 BGB? Saobras |
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