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Kosten bzw. Erlaubnis von Wärmebildaufnahmen

Dies ist eine Diskussion zu Kosten bzw. Erlaubnis von Wärmebildaufnahmen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.02.2010, 00:03
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Kosten bzw. Erlaubnis von Wärmebildaufnahmen

Hallo,

Angenommen "A" wäre Eigentümer einer ETW mit zwölf Parteien. Nun käme ein Eigentümer "B" auf die Idee kurzfristig Wärmebildaufnahmen von dem ganzem Haus machen zu wollen um zu checken wo eventuel Wärmeenergie verloren geht.

1. Darf Eigentümer "B" das einfach so machen ohne das vorher ein Beschluss gefasst worden ist?

2. Darf Eigentümer "A", Eigentümer "B" verbieten die Wohnung von Eigentümer "A" aufzunehmen?

3. Wer würde für die Kosten aufkommen? Eigentümer "B" alleine oder alle Eigentümer insgesamt?

Danke und Gruss
Jose
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2010, 04:11
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AW: Kosten bzw. Erlaubnis von Wärmebildaufnahmen

1. Es wird doch nicht die Wohnung fotografiert, sondern die Fassade - oder?

2. das vorher eigentlich notwendige Aufdrehen der Heizungen können die Eigentümer verweigern

3. wer hat die Musik bestellt? Der muss sie bezahlen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2010, 07:55
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AW: Kosten bzw. Erlaubnis von Wärmebildaufnahmen

Hallo Humungus,

Richtig, die Fassade wird fotografiert. Aber darf Eigenttümer "B" das einfach so machen lassen? Muß dazu nicht erst ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft bestehen?

Gruss
Jose
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2010, 09:32
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AW: Kosten bzw. Erlaubnis von Wärmebildaufnahmen

Soll er das doch einfach machen.

Wo ist das Problem?-----Ich sehe jedenfalls keins.

Im Gegenteil regt der Eigentümer in der Gemeinschaft damit vielleicht eine sinnvolle Diskussion über spätere Verbesserungsmaßnahmen an, mit denen Heizenergie gespart werden kann.

Das "Vielleicht" nehme ich wieder zurück.
Es ist ihm schon jetzt im Ansatz gelungen!

Die Kosten hat er natürlich selbst zu tragen, wenn er einen Fachmann beauftragt.

MfG
Wohni
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2010, 11:34
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AW: Kosten bzw. Erlaubnis von Wärmebildaufnahmen

Zitat:
Zitat von Dr.Jargus
1. Darf Eigentümer "B" das einfach so machen ohne das vorher ein Beschluss gefasst worden ist?
Ja, darf er!

Zitat:
2. Darf Eigentümer "A", Eigentümer "B" verbieten die Wohnung von Eigentümer "A" aufzunehmen?
Nein, hier wird das G-Eigentum "fotografiert".

Zitat:
3. Wer würde für die Kosten aufkommen? Eigentümer "B" alleine oder alle Eigentümer insgesamt?
Ohne Beschluss er alleine!
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