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Kosten bei Erbgemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Kosten bei Erbgemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.01.2010, 23:07
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Kosten bei Erbgemeinschaft

A und B sind zu gleichen Teilen Erben von Grundstück . A wohnt darin , B nutzt es nicht bzw kann es nicht nutzen weil A weder einen Schlüssel hergibt und auch die Tür nicht öffnet wenn sich B nicht vorher ankündigt. B hat keinerlei zugriff auf das Grundstück und Haus. A herscht dort und damit basta. Nun will A Grundsteuer und Brandversicherung zur Hälfte erstattet haben. Wie soll sich B verhalten. Welche Rechte hat B. Und Heizungskosten inclusive Wartungsverträge deren sind doch alleinige Kosten von A als nutzer ? Oder? Was kann B gegen den ganzen Schlamassel unternehmen (B will nicht veräußern ist ja sein Elternhaus).Und A nicht die Leibliche Verwandschaft sondern nur eingeheiratet 4 Wochen vorm Tod des Elternteils von B.

und gleich nochwas... Kann A Person B des Hauses verweisen wenn es zu einer lautstarken emotional geladenen Diskussion wegen dem ganzen Thema kommt?

bin gaspannt wie ein flitzebogen ...eure Meinung?
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Alt 28.01.2010, 14:45
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Das Besitzrecht liegt bei B und auch das Hausrecht. An den Hauskosten sind beide beteiligt!
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Alt 28.01.2010, 21:17
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Zitat:
Zitat von schielu
Das Besitzrecht liegt bei B und auch das Hausrecht. An den Hauskosten sind beide beteiligt!
B ist doch die ausgesperrte....
Das Besitzrecht und Hausrecht liegt bei A und B zu 50/50 oder versteh ich jetzt was falsch ? Hat B ein Recht auf Schlüssel und ungehinderten Zugang? Das mit den Hauskosten war mir eigentlich fast klar..
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 12:04
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Sorry, ich meinte natürlich A! Wir müssen unterscheiden zwischen Besitz und Eigentum! Den Besitz hat A, Eigentümer sind beide!
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Alt 29.01.2010, 12:38
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Zitat:
Zitat von schielu
Sorry, ich meinte natürlich A! Wir müssen unterscheiden zwischen Besitz und Eigentum! Den Besitz hat A, Eigentümer sind beide!
Was heist Besitzrecht was bedeutet das? Also hat B keinerlei Rechte??? Darf nur Kosten bezahlen und das wars??
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 11:38
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Zitat:
Zitat von Annabella
Was heist Besitzrecht was bedeutet das?
Wenn Du mir Dein Auto zur Verfügung stellst, bist Du für die Zeit in der Du es hast, Besitzer desselben ich bleibe immer noch Eigentümer und muss auch dafür die Steuern und Versicherung bezahlen. Du den Sprit, den Du verbrauchst.
Zitat:
Also hat B keinerlei Rechte??? Darf nur Kosten bezahlen und das wars??
So ist es, aber nicht "den Sprit"!
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  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 20:43
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Lassen wir das mal so stehen....(kopfschüttel über Deutsches Recht) ...Hat B wenigstens ein Recht eine monatliche Nutzungspauschale/Entschädigung von A zu verlangen? Wenn ja kann man das an eine ortsübliche Miete anteilmäßig anlehnen?

Ich weiß ich nerv aber wenn nicht ich wer sonst? grins
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  #8 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 19:18
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Zitat:
Zitat von Annabella
Lassen wir das mal so stehen....(kopfschüttel über Deutsches Recht) ...Hat B wenigstens ein Recht eine monatliche Nutzungspauschale/Entschädigung von A zu verlangen? Wenn ja kann man das an eine ortsübliche Miete anteilmäßig anlehnen?

Ich weiß ich nerv aber wenn nicht ich wer sonst? grins
Wie jetzt, keiner weiß was? Man bedenke es bestehen keine Verwandschaftlichen Verhältnisse zw A und B !
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 15:16
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Sicher wirst du einen Nutzen aus deinem Grundstücksanteil beanspruchen können. Genauso wie du dich an den Lasten zu beteiligen hast.

Langfristig würde es wohl Sinn machen, wenn nur noch A ODER B Eigentümer sind.

Sprich: A kauft dir den idellen Anteil gegen eine Geldsumme ab.
Im Endeffekt könnte man auch an eine Teilungsversteigerung denken.

Ich denke, du solltest wegen der Sache zu einem Anwalt gehen. Solche Auseinandersetzungen lösen sich nicht von selbst.

Die Nicht-Verwandtschaft ist nicht relevant.

MfG
Wohni
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Alt 18.02.2010, 10:31
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AW: Kosten bei Erbgemeinschaft

Hallo!

Ich klinke mich hier mal ein!
Gibt es hier vielleicht ein Gerichtsurteil oder Paragraphen, der besagt, das die Hauskosten von beiden Parteien gezahlt werden müssen?
Danke!

LG
Schnaufschnecke
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