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Korrekte Vollmacht zur Hausverwaltung?

Dies ist eine Diskussion zu Korrekte Vollmacht zur Hausverwaltung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.06.2010, 13:39
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Korrekte Vollmacht zur Hausverwaltung?

Angenommen Herr P möchte ein Zweifamilienhaus kaufen. Da das Gehalt des Herrn P nicht ausreicht, um ihm einen Kredit zu bewilligen, unterschreibt die Mutter des Herrn P den Kreditantaerg mit. Sie wird mit ihm zusammen als Eigentümerin des Hauses im Grundbuch eingetragen (beide zu 50%) ist aber quasi "stiller Teilhaber".

Herr P heiratet nach dem Hauskauf und zieht in eine der Wohnungen mit seiner Frau P zusammen ein. Die andere Wohnung wurde noch vor dem Hauskauf vermietet.

Frau P soll sich nun um die Verwaltung der Immobilie kümmern. Die Mieter wissen nur, dass das Haus Herrn P gehört, aber nicht auch noch seiner Mutter. Das soll auch so bleiben.
Der Schriftverkehr und NK-Abrechnungen tragen nur den Namen des Herrn P.

Damit Frau P sich uneingeschränkt um die Immobilie kümmern kann und auch die Briefe + Abrechnungen unterschreiben kann, soll sie eine Vollmacht bekommen.
Würde es in diesem Fall reichen, wenn Mutter von P ihm eine uneingeschränkte Vollmacht über die Hausangelegenheiten überträgt und Herr P. seiner Frau dann eine Vollmacht schreibt?

Oder würde Frau P. unbedingt die Unterschrift beider brauchen?
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Alt 21.07.2010, 09:58
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AW: Korrekte Vollmacht zur Hausverwaltung?

Weiß das keiner oder falsches Forum?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 10:27
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AW: Korrekte Vollmacht zur Hausverwaltung?

Diese Vollmacht sollte ausreichen allerdings könnte sie noch die Erlaubnis zur Erteilung von Untervollmacht beinhalten.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 10:32
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AW: Korrekte Vollmacht zur Hausverwaltung?

Also, die Mutter von P. erteilt ihm uneigenschränkte Vollmacht + Erlaubnis zur Untervollmacht und P. schreibt seiner Frau auch eine Vollmacht?
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