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Kontobewegungen zwischen Rücklagen- und Mietkonto

Dies ist eine Diskussion zu Kontobewegungen zwischen Rücklagen- und Mietkonto innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.02.2009, 00:49
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Kontobewegungen zwischen Rücklagen- und Mietkonto

Angenommen sei folgender Fall: es existiert eine Eigentümergemeinschaft über ein Anwesen mit zwei Häusern. Jedes Haus muss getrennt aberechnet werden.
Nun hat die Hausverwaltung über dieses Anwesen auch die Mietverwaltung über die in den Häusern wohnenden Mieter übernommen.
Für Haus A existiert ein Rücklagenkonto in Form eines Sparbuches, ein WEG- und ein Mieterkonto. Dasselbe gilt für Haus B. Dürfen in diesem Fall Gelder aus dem Rücklagenkonto des Hauses A auf das Mietkonto des Hauses A oder des Hauses B überwiesen werden, um das entsprechende Konto auszugleichen?
Müssen die entnommenen Beträge im darauf folgenden Jahr weiter als fehlende Rücklage verbucht werden, da die Miet-Überweisung ja nichts mit der Hausverwaltung zu tun hat?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 12:26
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AW: Kontobewegungen zwischen Rücklagen- und Mietkonto

Nein

Es sind rechtliche getrennnte Vollmachten nach den hier die Verwaltung(en) arbeiten.
Warum sollen die Vermieter denn ein Zwangsdarlehen gewähren?

Ich würde hier die Konten getrennt voneinander führen. Vermischungen der Gelder können sonst sehr negative Folgen nach sich ziehen.
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