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Könnte man einen Immobilienkauf rückgängig machen wenn:

Dies ist eine Diskussion zu Könnte man einen Immobilienkauf rückgängig machen wenn: innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.09.2009, 15:58
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Könnte man einen Immobilienkauf rückgängig machen wenn:

Hallo, folgendes stelle ich mir vor:

jemand kaufte eine Immobilie mit der Option: muss ruhige Lage und auch Wohnung sein. Nach ein paar Tagen nach Einzug würde er feststellen, dass es im Haus nicht ganz so ruhig ist, wie ihm gesagt wurde. Es wäre z. B. sehr hellhörig und der Vorbesitzer hätte sich innerhalb der Wohngemeinschaft in der Vergangenheit auch schon beschwert, weil er sich an ein, zwei Dingen der Lautstärke auch gestört hatte. Die Störungen wurden nach Aussprache aber dauerhaft abgestellt. Könnte man diesen Vorbesitzer irgendwie belangen, wenn er über die in der Vergangenheit gelegenen aufgetretenen "Unruhen" - die ja abgeklärt gewesen wären - nicht den Käufer informierte? Wenn dann durch Nachbarn bekannt würde, dass der Vorbesitzer ja auch seine Probleme mit der Ruhe hatte, könnte der Käufer dann gegen ihn vorgehen?

Danke für Antworten.

Geändert von sabine4joerg (03.09.2009 um 16:24 Uhr).
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Alt 03.09.2009, 16:37
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AW: Könnte man einen Immobilienkauf rückgängig machen wenn:

Wenn die Störung doch dauerhaft abgestellt ist, ist das Problem keines mehr! Wie soll "nicht ganz so ruhig, wie vorgestellt" objektiv gemessen werden? Und steht das wirklich so im Kaufvertrag?
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 16:43
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AW: Könnte man einen Immobilienkauf rückgängig machen wenn:

subjektive Empfindungen sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Gründe für einen Rücktritt vom Immobilienkauf
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