Dies ist eine Diskussion zu kleine ET-Wohnanlage, Uneinigkeiten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| kleine ET-Wohnanlage, Uneinigkeiten Es gibt auch einen ehrenamtlichen WEG-Verwalter, dieser wohnt in einer der Doppelhaushälften. Der WEG-Verwalter meint, er wäre nur für das Gesamt-Grundstück (das wäre dann die allen gemeinsame Garagenzufahrt) zuständig, dementsprechend ist das von ihm erhobene und auf ein Gemeinschaftskonto zu zahlende "Hausgeld" auch verschwindend niedrig, und nicht geeignet, Rücklagen für zB eine Fassaden- oder Dachsanierung zu bilden. Für so was sei jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Die Doppelhaus-Besitzer für ihre jeweilige Hälfte, und wie die drei Eigentümer des Mehrparteienhauses das regeln, ist ihm "Wurscht". Müssen die drei Eigentümer nun noch einen Extra "Haus-Veralter" bestimmen, und ein zusätzliches "GebäudeGeld" für Dinge, die eben nur das eigene GEbäude betreffen einrichten? Oder macht der WEG-Verwalter es sich da nicht doch etwas zu einfach? |
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| AW: kleine ET-Wohnanlage, Uneinigkeiten Das steht alles in der Teilungserklärung! Sind die Wohnungen in dem Dreifamilienhaus auch nach WEG aufgeteilt?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: kleine ET-Wohnanlage, Uneinigkeiten Die Teilungsurkunde teilt das Grundstück in sieben Teileigentume, mit entsprechenden Sondernutzungsrechten für gewisse Gartenanteile. Jede DHH hat "ihren" Garten zur exklusiven Nutzung, ebenso die EG-Wohnung im Dreiparteienhaus. Die Fläche vor dem Haus ist dagegen eine "gemeinschaftliche Sondernutzungsfläche der Wohneinheiten 1-3". Hier findet sich ein kleiner Flecken Rasen und sie zu den drei Wohnungen gehörenden Mülltonnen. (Ja, jede Wohnung hat ihr eigenes "Sortiment" an Gelber, blauer, brauner und schwarzer Tonne!!) Zudem hat jede Wohneinheit einen bestimmten Kfz-Stellplatz als Sondernutzungsrecht zugewiesen, es kann also nicht jeder beliebig auf einem der sieben Plätze parken so er will, sondern immer nur auf dem eigenen Parkplatz. |
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| AW: kleine ET-Wohnanlage, Uneinigkeiten die Frage ist doch, ob dieser ehrenamtliche Verwalter von den anderen gewählt wurde, oder ob das alles "so unter der Hand" läuft.. wurde er gewählt, dann obliegen ihm alle Pflichten, die einem Verwalter zur ordentlichen Verwaltung obliegen... in einem solchen Fall würde ich allerdings (nach Rücksprache mit den anderen Eigentümern) mal Angebote einer richtigen WEG-Verwaltung einholen. Diese kennt sich nämlich damit besser aus. diese Verwaltung müsste dann bei einer Eigentümerversammlung (was bei 7 parteien ja nicht so schwer ein dürfte) gewählt werden. Hierfür reicht die einfache Mehrheit dann aus. D.h. ist der ET, welcher bisher Verwalter ist, damit nicht einverstanden - die andern jedoch schon - hat er pech gehabt... vll. ist er aber auch ganz glücklich, wenn er sich nicht mehr kümmern muss... ggf. sollte man ihn auch darauf hinweisen, dass er in der vollen verwalterhaftung ist... |
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| AW: kleine ET-Wohnanlage, Uneinigkeiten Sorry, ich meinte nicht den Aufteilungsplan sondern die (der Teilungserklärung angehängten) Gemeinschaftsordnung.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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