Dies ist eine Diskussion zu Klausel in Teilungserklärung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Klausel in Teilungserklärung In einem Teilungsvertrag findet sich die Klausel, das "das Wohnungseigentum nur mit Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers veräußerlich und frei vererblich" sei. Es handelt sich quasi um 2 Häuser (auf einem gemeinschaftlichen Grundstück) - ein Haus soll (wg Todesfall des Besitzers) verkauft werden, wobei der bisherige bestehende Teilungsvertrag mit obiger Klausel von den Käufern übernommen werden soll. Frage: Ist eine solche Klausel zulässig ? Oder sinnvoll ? Oder gefährlich? Oder sollte man die Klausel lieber ändern - und wenn wie? (es geht um das gegenseitige Mitspracheerecht und Schutz vor ungeliebter Nachbarschaft ) Über erhellende Antworten würde ich mich sehr freuen. |
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| AW: Klausel in Teilungserklärung [QUOTE=AntkeJohanna]Folgender Sachverhalt ist gegeben: In einem Teilungsvertrag findet sich die Klausel, das "das Wohnungseigentum nur mit Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers veräußerlich und frei vererblich" sei. Es handelt sich quasi um 2 Häuser (auf einem gemeinschaftlichen Grundstück) - ein Haus soll (wg Todesfall des Besitzers) verkauft werden, wobei der bisherige bestehende Teilungsvertrag mit obiger Klausel von den Käufern übernommen werden soll. Frage: Ist eine solche Klausel zulässig ?[QUOTE] Ja. Zitat:
Zitat:
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Es ist nicht möglich die Zustimmung zu versagen, nur weil einem die Nase des Käufers nicht gefällt. |
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