Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Klausel in Teilungserklärung

Dies ist eine Diskussion zu Klausel in Teilungserklärung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 22:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 8
Keine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AntkeJohanna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Klausel in Teilungserklärung

Folgender Sachverhalt ist gegeben:

In einem Teilungsvertrag findet sich die Klausel, das "das Wohnungseigentum nur mit Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers veräußerlich und frei vererblich" sei.

Es handelt sich quasi um 2 Häuser (auf einem gemeinschaftlichen Grundstück) - ein Haus soll (wg Todesfall des Besitzers) verkauft werden, wobei der bisherige bestehende Teilungsvertrag mit obiger Klausel von den Käufern übernommen werden soll.

Frage: Ist eine solche Klausel zulässig ? Oder sinnvoll ? Oder gefährlich?
Oder sollte man die Klausel lieber ändern - und wenn wie?
(es geht um das gegenseitige Mitspracheerecht und Schutz vor ungeliebter Nachbarschaft )

Über erhellende Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2008, 20:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Klausel in Teilungserklärung

[QUOTE=AntkeJohanna]Folgender Sachverhalt ist gegeben:

In einem Teilungsvertrag findet sich die Klausel, das "das Wohnungseigentum nur mit Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers veräußerlich und frei vererblich" sei.

Es handelt sich quasi um 2 Häuser (auf einem gemeinschaftlichen Grundstück) - ein Haus soll (wg Todesfall des Besitzers) verkauft werden, wobei der bisherige bestehende Teilungsvertrag mit obiger Klausel von den Käufern übernommen werden soll.

Frage: Ist eine solche Klausel zulässig ?[QUOTE]
Ja.
Zitat:
Oder sinnvoll ?
Das ist Ansichtssache. Das ist eine übliche "Klausel". Die Zustimmung darf aber nur aus wichtigem Grund versagt werden.
Zitat:
Oder gefährlich?
???
Zitat:
Oder sollte man die Klausel lieber ändern - und wenn wie?
Die Klausel kann nur mit Zustimmung beider Eigentümer geändert oder aufgehoben werden.
Zitat:
(es geht um das gegenseitige Mitspracheerecht und Schutz vor ungeliebter Nachbarschaft
s.o.
Es ist nicht möglich die Zustimmung zu versagen, nur weil einem die Nase des Käufers nicht gefällt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Teilungserklärung Immobilienrecht 28.05.2008 13:01
Bedeutung der Teilungserklärung Baurecht 29.08.2007 11:34
Teilungserklärung Immobilienrecht 27.06.2007 17:13
Probleme mit der Teilungserklärung Immobilienrecht 24.11.2006 07:26
falsche Teilungserklärung Immobilienrecht 27.04.2006 10:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN