Dies ist eine Diskussion zu Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? Ihr habe mir schon desöfteren fachkundig weitergeholfen, deshalb hier ein neuer kniffliger Fall... Zwei Personen haben einst gemeinsam eine Immobilie erworben und dabei folgendes festgelegt: Im Kaufvertrag steht bzgl. der Miteigentümergemeinschaft: 1. Die Aufhebung wird für immer ausgeschlossen 2. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung: a) Jedem Miteigentümer wird schuldrechtlich untersagt, seinen Miteigentumsanteil ohne Zustimmung des anderen zu veräußern und/oder zu belasten. b) Sollte ein Miteigentümer gegen dieses Veräußerungs- oder Belastungsverbot verstoßen, so ist er verpflichtet, den Miteigentumsanteil unentgeltlich an den anderen zu übereignen. Die Übertragung hat lastenfrei zu erfolgen. Die Miteigentümer erteilen sich hiermit jeweils gegenseitig unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Vollmacht, für sie bei Vorliegen einer der o.g. Voraussetzungen sämtliche Rechtshandlungen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen, die mit der Übertragung des jeweiligen Miteigentumsaanteils auf den jeweils anderen Miteigentümer zusammenhängen, soweit Stellvertretung gesetzlich zulässig ist. c) Sollte ein Miteigentümer versterben, gilt vorstehendes (lit. b) entsprechend. d) Zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung der vorstehend genannten Miteigentumsanteile bestellt Herr ... zugunsten des Herrn ... an seinem Miteigentumsanteil und Herr ... zugunsten des Herrn ... an seinem Miteigentumsanteil eine Vormerkung gem. § 883 BGB. Im Grundbuch wurde folgendes eingetragen: 4) Belastung jedes Anteils, zugunsten der jeweiligen Miteigentümer: Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft Gleuchrang mit 5) und 6) 5) Auflassungsvormerkung (Anspruch bedingt) für Herr ....; Gleichrang mit 4) 6) Auflassungsvormerkung (Anspruch bedingt) für Herr ....; Gleichrang mit 4) Nun ist eine Person verstorben, und sein Erbe würde gerne den Kaufvertrag anfechten, damit er den entsprechenden Anteil an der Immobilie erbt. Hat er eine Chance, weil es irgendeinen Fehler/Unklarheit im Kaufvertrag gibt ? Viele Grüße und vielen Dank, nicokaetzle |
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| AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? Zitat:
Zitat:
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| AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? |
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| AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? Zitat: Genaue Auskunft gibt der Notar, als Verfasser der Urkunde!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? Zitat:
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| AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? Aber ist die Klausel "c) Sollte ein Miteigentümer versterben, gilt vorstehendes (lit. b) entsprechend." nicht irreführend, da b) sich nur auf Veräusserung oder Belastung bezieht ? M.E. ist diese damit unwirksam und der Eigentumsanteil anderweitig vererbbar...? |
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| AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? Dieser Ansicht kann ich mich nicht anschließen. Dass eine Vorschrift die entsprechende Anwendung einer anderen Vorschrift vorsieht, ist weder ungewöhnlich noch "irreführend" (was immer das heißen soll). |
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