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Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ?

Dies ist eine Diskussion zu Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 16:27
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Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ?

Hallo zusammen,

Ihr habe mir schon desöfteren fachkundig weitergeholfen, deshalb hier ein neuer kniffliger Fall...
Zwei Personen haben einst gemeinsam eine Immobilie erworben und dabei folgendes festgelegt:

Im Kaufvertrag steht bzgl. der Miteigentümergemeinschaft:

1. Die Aufhebung wird für immer ausgeschlossen
2. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung:
a) Jedem Miteigentümer wird schuldrechtlich untersagt, seinen Miteigentumsanteil ohne Zustimmung des anderen zu veräußern und/oder zu belasten.
b) Sollte ein Miteigentümer gegen dieses Veräußerungs- oder Belastungsverbot verstoßen, so ist er verpflichtet, den Miteigentumsanteil unentgeltlich an den anderen zu übereignen.

Die Übertragung hat lastenfrei zu erfolgen. Die Miteigentümer erteilen sich hiermit jeweils gegenseitig unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Vollmacht, für sie bei Vorliegen einer der o.g. Voraussetzungen sämtliche Rechtshandlungen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen, die mit der Übertragung des jeweiligen Miteigentumsaanteils auf den jeweils anderen Miteigentümer zusammenhängen, soweit Stellvertretung gesetzlich zulässig ist.

c) Sollte ein Miteigentümer versterben, gilt vorstehendes (lit. b) entsprechend.

d) Zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung der vorstehend genannten Miteigentumsanteile bestellt Herr ... zugunsten des Herrn ... an seinem Miteigentumsanteil und Herr ... zugunsten des Herrn ... an seinem Miteigentumsanteil eine Vormerkung gem. § 883 BGB.

Im Grundbuch wurde folgendes eingetragen:

4) Belastung jedes Anteils, zugunsten der jeweiligen Miteigentümer:
Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft
Gleuchrang mit 5) und 6)

5) Auflassungsvormerkung (Anspruch bedingt) für Herr ....; Gleichrang mit 4)
6) Auflassungsvormerkung (Anspruch bedingt) für Herr ....; Gleichrang mit 4)

Nun ist eine Person verstorben, und sein Erbe würde gerne den Kaufvertrag anfechten, damit er den entsprechenden Anteil an der Immobilie erbt.

Hat er eine Chance, weil es irgendeinen Fehler/Unklarheit im Kaufvertrag gibt ?

Viele Grüße und vielen Dank,
nicokaetzle
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 20:19
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AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ?

Zitat:
Zitat von nicokaetzle Beitrag anzeigen
Nun ist eine Person verstorben, und sein Erbe würde gerne den Kaufvertrag anfechten, damit er den entsprechenden Anteil an der Immobilie erbt.
??? Der Erbe erbt den Anteil auch ohne "Anfechtung".
Zitat:
Hat er eine Chance, weil es irgendeinen Fehler/Unklarheit im Kaufvertrag gibt ?
Nein, ich kann weder einen Fehler noch Unklarheiten erkennen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 06:37
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AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ?

Oh, ich hatte die Frage unklar formuliert:

Der (verstorbene) Miteigentümer hatte per Testament eine dritte Person zum Alleinerben bestimmt, welche nun eventuell den entsprechenden Anteil erbt ?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 11:07
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AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ?

Zitat:
Zitat von nicokaetzle Beitrag anzeigen
Der (verstorbene) Miteigentümer hatte per Testament eine dritte Person zum Alleinerben bestimmt, welche nun eventuell den entsprechenden Anteil erbt ?
M.E. "schlägt" die not. Vereinbarung das Erbrecht.
Genaue Auskunft gibt der Notar, als Verfasser der Urkunde!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 11:37
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AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
M.E. "schlägt" die not. Vereinbarung das Erbrecht.
M. E. ist das eine Schenkung von Todes wegen, sodass § 2301 Abs. 1 BGB Anwendung findet, da die Schenkung noch nicht vollzogen ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 12:10
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AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ?

Aber ist die Klausel
"c) Sollte ein Miteigentümer versterben, gilt vorstehendes (lit. b) entsprechend."
nicht irreführend, da b) sich nur auf Veräusserung oder Belastung bezieht ?
M.E. ist diese damit unwirksam und der Eigentumsanteil anderweitig vererbbar...?
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  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 13:46
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AW: Klausel im notariellen Kaufvertrag gültig ?

Dieser Ansicht kann ich mich nicht anschließen. Dass eine Vorschrift die entsprechende Anwendung einer anderen Vorschrift vorsieht, ist weder ungewöhnlich noch "irreführend" (was immer das heißen soll).
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