Dies ist eine Diskussion zu Klage - Beschluß einer Wohnungseigemtümerversammlung ungültig innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Klage - Beschluß einer Wohnungseigemtümerversammlung ungültig Nehmt jetzt an, dass der zuständige Schornsteinfeger bei der jährlichen Abnahme der Heizungsanlage von Eigentümer A begleitet wurde. Stellt Euch jetzt die Versammlung vor, bei der Eigentümer A einwirft, dass der Schornsteinfeger darauf hingewiesen habe, dass eine Abnahme der alten Anlage nur noch erfolgt sei, weil der Einbau einer neuen Anlage geplant sei und die Werte der alten Anlage ansonsten eine Stilllegung der selben nach sich ziehen würden. Eigentümer A zerstreut damit die Bedenken der übrigen Eigentümer soweit, dass der Beschluß zur Erneuerung der Anlage gefaßt wird. Jetzt nehmt an, dass ein Eigentümer B gegen diesen Beschluß klagt, da er ihn als nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwalgung entsprechend betrachtet, da keine Bedarfsanalyse, keine Gesamtkonzeption und nur unzureichend Alternativangebote erbracht wurden. Stellt Euch vor, dass Eigentümer B recht bekommt, und der Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig erklärt wird. Soweit wohl nachvollziehbar. Aber jetzt nehmt weiter an, dass dem Gericht ein Zeugnis eben jenes Schornsteinfegers vorliegen soll, in dem stünde, dass nie die Stilllegung der Heizungsanlage im Raum gestanden hätte und auch die Abgaswerte nicht generell schlecht gewesen seien. Ihr könnt Euch also vorstellen, dass vor allen Dingen jene Eigentümer, die die Aussage von Eigentümer A bei der Versammlung für die Erneuerung der Anlage hatte stimmen lassen, sich nun hintergangen fühlen dürften und sich möglicherweise fragen, ob sie eine Möglichkeit haben, aufgrund einer anscheinend falschen Aussage von Eigentümer A etwas zu unternehmen, da sie beim Beschluß sicher anders entschieden hätten, wäre die Aussage des Schornsteinfegers nicht von Eigentümer A falsch dargestellt worden. |
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| AW: Klage - Beschluß einer Wohnungseigemtümerversammlung ungültig Was soll geschehen? - Es ist doch nix passiert! Von wann ist denn die Heizungsanlage? |
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| AW: Klage - Beschluß einer Wohnungseigemtümerversammlung ungültig Das Problem wäre hier, daß die Eigentümer dem Einbau der neuen Heizungsanlage nicht zugestimmt hätten, wäre von vorneherein klar gewesen, daß die alte Heizung noch den Richtlinien entspricht (Brenner 4 Jahre alt, Anlage ca. 10 Jahre alt). So aber würde die Entscheidung aufgrund der falschen Aussage von Eigentümer A für die neue Heizung lauten. |
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