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Klärung Maklercourtage

Dies ist eine Diskussion zu Klärung Maklercourtage innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 16.03.2011, 09:00
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Klärung Maklercourtage

Mal angenommen ein Interessent I fragt bei einem Makler M ein Expose an. In diesem Expose sind keine Bilder und nur sehr wenige Informationen vorhanden. In den angegebenen AGBs ist die Maklercourtage mit 4,76% bei Abschluss eines Kaufvertrages angegeben.

Nun meldet sich I bei M und dieser macht bei Hausbesitzer B einen Termin aus. M teilt I den Termin und Adresse mit und sagt noch, dass er leider zur Besichtigung keine Zeit hat und I soll mit B die Besichtigung alleine machen.

Im Gespräch mit B und I stellt sich heraus, dass M keinen Auftrag von B hat. B hat jedoch M gesagt, wenn er einen Interessent hat darf er diesen gerne vorbeischicken. B will mit M keinen Vertrag und M darf auch nicht das Haus betreten und bekommt auch keine weiterer Details (Pläne, Bilder, ...).

So nun die Frage: Da M für die 4,76% einiges an Leistung auf seiner Hompage verspricht, diese jedoch nicht leisten kann, da B nichts mit ihm zu tun haben will, muss dann I die volle Maklercourtage zahlen?

Vielen Dank.

Grüße
MoTy
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 09:07
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AW: Klärung Maklercourtage

Zitat:
Zitat von MoTy Beitrag anzeigen
Da M für die 4,76% einiges an Leistung auf seiner Hompage verspricht
Was hat er in diesem konkreten Fall besprochen?

Dem Makler steht die Courtage schon für den Adressennachweis zu.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 09:48
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AW: Klärung Maklercourtage

Der Interessent hatte bis her keinen direkten Kontakt mit dem Makler. Es wurde noch nicht besprochen bzw. geklärt.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 09:54
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AW: Klärung Maklercourtage

Zitat:
Zitat von MoTy Beitrag anzeigen
Der Interessent hatte bis her keinen direkten Kontakt mit dem Makler.
Dies steht in krassem Widerspruch zu
Zitat:
Zitat von MoTy
Mal angenommen ein Interessent I fragt bei einem Makler M ein Expose an. (...) Nun meldet sich I bei M (...) M teilt I den Termin und Adresse mit und sagt noch...
Kein direkter Kontakt?
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  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 10:14
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AW: Klärung Maklercourtage

OK, schlecht ausgedrückt.

Der Interessent hat vom Makler nur das Expose erhalten. Anfrage wurde über das Internet gestellt. Die Sekretären teilte dem Interessenten den Termin zur Besichtigung mit.

Über diesem konkreten Fall wurde also noch nichts mit dem Makler besprochen. Der Makler weiß auch noch nicht, dass das Haus für den Interessenten in Frage kommt.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 11:01
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AW: Klärung Maklercourtage

Es kommt darauf an was im I-Net-Angebot und im Exposé im Hinblick auf die Maklerprovision steht! Was ist da geschrieben?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 11:14
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AW: Klärung Maklercourtage

Wenn das, was im Expose steht wirklich auch ohne Auftrag des Hausbesitzers und ohne der Unterschrift des Interessent gültig ist, dann sagen die AGB's alles:

...
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlicher gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.
....
Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung der Vertrages war.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 11:49
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AW: Klärung Maklercourtage

Vorsicht mit "ohne Auftrag des Hausbesitzers": der Hausbesitzer war mit dem Schicken von Interessenten durch den Makler einverstanden.

Sorry, ich habe das Gefühl, dass hier einiges verdreht wird.

PS: Maklercourtage kann verhandelt werden - bevor man das Haus erwirbt.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 12:27
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AW: Klärung Maklercourtage

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Vorsicht mit "ohne Auftrag des Hausbesitzers": der Hausbesitzer war mit dem Schicken von Interessenten durch den Makler einverstanden.
Eine Beauftragung durch den Verkäufer spielt keine Rolle!
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  #10 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 13:10
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Das reicht zur Beurteilung nicht aus! Wie sind die gesamten Provisionsklauseln verfasst? (Was stand im I-Net und was im Exposé, genau?)
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