Dies ist eine Diskussion zu Klärung Maklercourtage innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Klärung Maklercourtage Nun meldet sich I bei M und dieser macht bei Hausbesitzer B einen Termin aus. M teilt I den Termin und Adresse mit und sagt noch, dass er leider zur Besichtigung keine Zeit hat und I soll mit B die Besichtigung alleine machen. Im Gespräch mit B und I stellt sich heraus, dass M keinen Auftrag von B hat. B hat jedoch M gesagt, wenn er einen Interessent hat darf er diesen gerne vorbeischicken. B will mit M keinen Vertrag und M darf auch nicht das Haus betreten und bekommt auch keine weiterer Details (Pläne, Bilder, ...). So nun die Frage: Da M für die 4,76% einiges an Leistung auf seiner Hompage verspricht, diese jedoch nicht leisten kann, da B nichts mit ihm zu tun haben will, muss dann I die volle Maklercourtage zahlen? Vielen Dank. Grüße MoTy |
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| AW: Klärung Maklercourtage Zitat:
Dem Makler steht die Courtage schon für den Adressennachweis zu.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Klärung Maklercourtage Der Interessent hatte bis her keinen direkten Kontakt mit dem Makler. Es wurde noch nicht besprochen bzw. geklärt. |
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| AW: Klärung Maklercourtage Dies steht in krassem Widerspruch zu Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Klärung Maklercourtage OK, schlecht ausgedrückt. Der Interessent hat vom Makler nur das Expose erhalten. Anfrage wurde über das Internet gestellt. Die Sekretären teilte dem Interessenten den Termin zur Besichtigung mit. Über diesem konkreten Fall wurde also noch nichts mit dem Makler besprochen. Der Makler weiß auch noch nicht, dass das Haus für den Interessenten in Frage kommt. |
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| AW: Klärung Maklercourtage Es kommt darauf an was im I-Net-Angebot und im Exposé im Hinblick auf die Maklerprovision steht! Was ist da geschrieben? |
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| AW: Klärung Maklercourtage Wenn das, was im Expose steht wirklich auch ohne Auftrag des Hausbesitzers und ohne der Unterschrift des Interessent gültig ist, dann sagen die AGB's alles: ... Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlicher gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. .... Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung der Vertrages war. … |
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| AW: Klärung Maklercourtage Vorsicht mit "ohne Auftrag des Hausbesitzers": der Hausbesitzer war mit dem Schicken von Interessenten durch den Makler einverstanden. Sorry, ich habe das Gefühl, dass hier einiges verdreht wird. PS: Maklercourtage kann verhandelt werden - bevor man das Haus erwirbt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Klärung Maklercourtage Eine Beauftragung durch den Verkäufer spielt keine Rolle! |
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| AW: Klärung Maklercourtage Zitat:
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