Dies ist eine Diskussion zu KfW EnEV 100 - wer zahlt was? - innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| KfW EnEV 100 - wer zahlt was? - angenommen, jemand möchte zusammen mit dem anderen Miteigentümer eines 4-Familienhauses (2 x 2 Wohnungen, ME I je 1 im Souterrrain und EG; ME II je 1 im OG und DG) mit KfW- Förderprogramm Effizienzhaus 100/ 151/154 energetisch sanieren (Wärmedämmung). Bei den notwendigen Arbeiten fallen für ME I mehr Fassadenfläche (EG und Souterrrain; Hanglage) an. Im Bereich des EG und Souterrrain seien reperaturbedürftige (Setz-) Risse, z. T. mit Verschiebung des Mauerwerks aufgetreten. Die Sanierungsmaßnahme soll für jeden ME getrennt mit KfW- Kredit finanziert werden. Das Grundstück sei lt. Grundbuch zu je 500/1000 verbunden mit Sondereigentum an ME I EG und Souterrrain sowie ME II an OG und DG aufgeteilt. Frage: als wessen Eigentum ist der Bereich des Gebäudes, an dem die Schäden augetreten seien anzusehen? werden die Kosten der Sanierung (üblicherweise?) für jeden ME für dessen Bereich angesetzt oder müssen sie je hälftig berechnet werden? Im Voraus Besten Dank für Antworten. Grüße Werner |
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| AW: KfW EnEV 100 - wer zahlt was? - Außenwände sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. Die Kosten der Sanierung werden, sofern nicht genügend Instandhaltungsrücklagen vorhanden sind, gem. Miteigentumsanteilen den jeweiligen Eigentümern belastet! |
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