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Kellerraum räumen?

Dies ist eine Diskussion zu Kellerraum räumen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 31.05.2010, 21:00
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Kellerraum räumen?

Der Wohnungsbesitzer A hat 2004 in einem Mehrfamilienhaus eine Eigentumswohnung erworben. Im Kaufvertrag ist festgehalten, dass zu der Wohnung der Kellerraum Nr. 8 gehört. In der Zwischenzeit hat die betreuende Immobiliengesellschaft gewechselt.
Nun hat ein Käufer B eine weitere Wohnung in dem Haus gekauft. Diesem wurde nun auch mitgeteilt, dass zu seiner Wohnung der Kellerraum Nr. 8 gehörig ist. Die Immobiliengesellschaft trat nun an A heran und forderte diesen auf, seinen Kellerraum unverzüglich zu räumen. Bei der Aufteilung von Wohnungen und Kellerräumen sei seinerzeit ein Fehler aufgetreten. Diesen wolle man nun bereinigen. A soll alles ausräumen und bekäme dann einen anderen Kellerraum zugewiesen.
Muss A dieser Vorgehensweise zustimmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 21:07
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AW: Kellerraum räumen?

Zunächst sollte anhand der Grundbucheintragung, der Teilungserkärung und des Aufteilungsplanes geklärt werden, welcher Kellerraum wem gehört.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 10:41
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AW: Kellerraum räumen?

Richtig, was CrUNC schreibt. Sollte allerdings tatsächlich ein Irrtum vorliegen muss man schon bei einer Berichtigung mitwirken!
Räumung aber nur in einen anderen zugewiesenen. Auch muss die Teilungserklärung berichtigt werden.
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