Dies ist eine Diskussion zu Keine vollständige Räumung vom Hausverkäufer des Hauses! Wie kann es jetzt weitergehen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Keine vollständige Räumung vom Hausverkäufer des Hauses! Wie kann es jetzt weitergehen? Folgender fiktiver Fall: A ist dabei, von B die Haushälfte abzukaufen. Ein Kaufvertrag wurde schon unterzeichnet, u. a. mit der Auflage für B, die Räumlichkeiten, Grundstück und Dachboden vollständig zu räumen/entmüllen. Ein vereinbarter Räumungstermin verlief mit mäßigen Erfolg, da nicht alles entsorgt wurde. Ein zweiter Termin wurde vereinbart, doch die 2 erschienenen Herren wollten nur einen Bruchteil des Mülles entsorgen. A läßt verlauten, dass es nur eine Komplett-Räumung gibt ohne "wenn und aber"! Daraufhin fahren die beiden beauftragten Herren wutschnaubend und mit dem Gericht drohend davon, ohne das irgendetwas geräumt wurde. A weiß, dass eine Kaufpreiszahlung nur zustande kommt, wenn es eine übereinstimmende Aussage beider Parteien (A und B)bzgl. der Räumung gibt. Kann A eine Entrümpelungsfirma beauftragen und die dann entstandenen Kosten vom Kaufpreis abziehen? Natürlich nur mit vorheriger Ankündigung per Anwaltsschreiben. Wäre dieses Handeln zulässig? Wenn ja, welcher Paragraph würde hier in Kraft treten? Ich danke für jede Antwort! LG Schnaufschnecke |
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| AW: Keine vollständige Räumung vom Hausverkäufer des Hauses! Wie kann es jetzt weitergehen? HALLLOOOO!! Kann mir niemand eine Antwort geben? LG Schnaufschnecke |
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| AW: Keine vollständige Räumung vom Hausverkäufer des Hauses! Wie kann es jetzt weitergehen? Nochmalige Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme sollte funktionieren. Der Anwalt, der den Brief schreiben soll, weiß das!War denn keine entsprechende Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Kaufvertrag aufgenommen? |
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| AW: Keine vollständige Räumung vom Hausverkäufer des Hauses! Wie kann es jetzt weitergehen? Hallo schielu! Vielen Dank für die Antwort! A hat gerade noch einmal im KV nachgelesen und es ist auch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung aufgeführt. Kann A die erneute Fristsetzung mit der Androhung der Ersatzvornahme selbst, d.h. ohne Anwaltshilfe, schreiben oder sollte dieses doch lieber gleich der Anwalt übernehmen? LG Schnaufschnecke |
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| AW: Keine vollständige Räumung vom Hausverkäufer des Hauses! Wie kann es jetzt weitergehen? Mit Anwalt (was nicht sein muss) ist sicherer. Es kann der Käufer sich auch eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages vom Notar geben lassen und die Räumung durch den Gerichtsvollzieher vornehmen lassen. |
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| AW: Keine vollständige Räumung vom Hausverkäufer des Hauses! Wie kann es jetzt weitergehen? Hallo schielu! OK. A hat am Donnerstag einen Termin beim Anwalt, um die weiteren Schritte einzuleiten. Ist es richtig,dass A (eine Kaufpreiszahlung an B ist noch nicht getätigt worden) die Kosten der nun leider fälligen Zwangsvollstreckung und des Anwalts gegen Aufrechnung vom Kaufpreis abziehen kann? Das wäre ja wunderbar, da dieser und andere Streits zwischen A und B schon eine Menge Geld gekostet haben. LG Schnaufschnecke |
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