Dies ist eine Diskussion zu Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper ich bin gespannt was ihr zu folgendem fiktiven Fall meint: Eigentümer X kaufte im Jahr 2001 eine Eigentumswohnung. An einem Heizkörper ließ er keinen Heizkostenverteiler anbringen. Aussage der Heizkostenabrechnungs-Firma war, dass die Heizkosten für diesen Heizkörper geschätzt werden. Im Jahr 2009 fordern die Miteigentümer A/B/C dass der Eigentümer X einen Heizkostenverteiler an den Heizkörper anbringt. 1. Muss Eigentümer X den Heizkostenverteiler anbringen lassen oder darf er den "Verbrauch" weiterhin schätzen lassen? 2. Wie verhält sich die Sache, wenn Eigntümer X eine elektrische Heizpatrone in dem Heizkörper installiert hat (um im Sommer den Heizkörper elektrisch beheizen zu können um z.B. Wäsche zu trocken). Viele Grüße |
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper Wenn es so ist, dass nicht die Gemeinschaft, sondern jeder Eigentümer verantwortlich ist für die Ausrüstung mit Messgeräten, dann geht die Forderung der Gemeinschaft natürlich in Ordnung. Wenn die Gemeinschaft herausbekommt, dass der fiktive Eigentümer den Heizkörper eigenmächtig von der Gemeinschaftsanlage abgekoppelt hat, wäre ein Beschluss fällig, den alten Zustand wieder herzustellen. MfG Wohni |
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper Zitat:
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper Die Heizung ist zwingend Gemeinschaftseigentum. Auch das anbringen von Verteilern! Der einzelne kann sich dagegen nicht wehren! Die "Heizpatrone" ist ein unzulässiger Eingriff in das G-Eigentum! |
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper aber es gibt doch auch Heinzungssysteme welche nicht durch Heinzkostenverteiler erfasst werden können, z.B. Badewannenschürzenkonvektoren. Dabei steht bei Minol auf der Homepage in den Richtlinien, dass für diese der Verbrauch geschätzt wird. Warum soll es verboten sein eine Heizpatrone einzubauen um auch im Sommer Wäsche trocknen zu können? Wo ist das in Gesetzen/Verordnungen finden? Viele Grüße |
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper Noch ein Frage zur These "Heizung ist zwingend Gemeinschaftseigentum". Wenn der Eigentümer X den Heizkörper (den er ohne Heinzkostenverteiler schätzen läßt) als Sonderwunsch gekauft hat und separat beim Sanitärinstallateur bezahlt hat? Dann ist dieser Heizkörper doch sein Eigentum (und nicht das der Gemeinschaft), oder? |
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper sorry, aber hier noch eine knifflige frage: Was ist wenn die Heizanlage NICHT der Gemeinschaft gehört, sondern einem Wärmelieferant und die WEG bezieht die Wärme von dem Wärmelieferanten? Sprich die Heizanlage ist im Haus eingebaut, gehört den Eigntümern aber NICHT. Was dann ? Was ist wenn der Wärmelieferant der WEG sagt, dass es ist ihm egal ist ob der Verbrauch dieses Haizkörpers geschätzt wird (er bekommt ja immer die komplette Wärmelieferung bezahlt...) Viele Grüße |
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper Zitat:
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper OK, verstanden: das Rohleitungssystem im Haus gehört zum Gemeinschaftseigentum, die Heiz-Anlage gehört dem Wärmelieferanten. Aber der Heizkörper selbst, gehört doch dem Eigentümer X (Annahme: er hat ihn separat bezahlt und eine Rechnung dafür vorliegen). Damit ist dieses Heizkörper doch sein Eigentum und nicht Gemeinschaftseigenum, oder ? |
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| AW: Kein Heizkostenverteiler an einem Heizkörper Shielu hat natürlich völlig Recht, jeder Heizkörper innerhalb der Wohnung -unabhängig davon wem der gehört sofern damit Wärme aus dem Heizungssystem bezogen werden kann- ist mit einem Heizkostenverteiler auszustatten. Auch die Bereitstellung der Möglichkeit Wärme beziehen zu können kostet halt eben Geld. Siehe Heizkostenverordnung. Es ist nicht verboten zusätzliche Heizmöglichkeiten innerhalb einer Wohnung vorzusehen, dennoch müssen die sonstigen Heizkostenverteiler innerhalb der Wohnung weiterhin vorgehalten werden. ReiMa-Baudienstleistungen
__________________ MFG Markus Reinartz PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. |
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