Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag und Maklercourtage innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kaufvertrag und Maklercourtage folgende Situation: A besitzt eine Immobilie. Er möchte sie verkaufen und beauftragt Makler M, sich um den Verkauf zu kümmern (Maklercourtage bezahlt der Käufer). Interessent B erkundigt sich bei M telefonisch nach der Immobilie von A. Eine Besichtigung findet nicht statt. Nebenbei macht B einen Aushang im Supermarkt, dass er eine Immobilie sucht. Diesen Aushang sieht A und ruft daraufhin B an, sie vereinbaren ein Treffen. B entscheidet sich, die Immobilie zu kaufen. A kündigt nun den Maklervertrag mit M und will mit B einen Kaufvertrag schließen. Bei der Abstimmung, was in den Vertrag aufgenommen wird, verlangt Interessent B, dass vermerkt wird, dass keine Maklercourtage anfällt. Meine Frage dazu: Macht es überhaupt Sinn, diesen Hinweis in den Kaufvertrag zwischen A und B aufzunehmen, da es ja eher eine Angelegenheit zwischen Makler M und Interessent B ist? Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. |
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| AW: Kaufvertrag und Maklercourtage Zitat:
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| AW: Kaufvertrag und Maklercourtage Hallo schielu, vielen Dank für Deine Antwort! Du meinst "schädlich" für A in dem Sinne, dass B von dem Vertrag zurücktreten könnte, wenn Makler M auf einmal die Maklercourtage einfordert? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, die für A "schädlich" sind? |
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| AW: Kaufvertrag und Maklercourtage Es wäre eine zugesicherte Eigenschaft und der Käufer könnte sie vom Verkäufer einfordern. |
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| AW: Kaufvertrag und Maklercourtage Da B Kontakt mit dem Makler aufgenommen hatte, ist es wahrscheinlich, dass der Makler seine Provision einfordern wird - auch wenn keine Besichtigung stattgefunden hat. Dafür reicht es aus, dass der Makler die Adresse des Objekts mitgeteilt hat. Dabei ist auch unerheblich, dass der Verkäufer den Vertrag mit dem Makler gekündigt hat. In der Anzeige wird der Makler auf sein Provisionsverlangen hingewiesen haben und mit seiner Kontaktaufnahme hat B dies akzeptiert. Wenn B den notariellen Kaufvertrag unterschrieben hat, hat er kein Rücktrittsrecht, bloß weil der Makler seine Provision verlangt. Es sei denn, dies ist im Notarvertrag so vereinbart - was aber aus Sicht des Verkäufers ziemlich idiotisch wäre. (Bitte auch die Kosten des Notarvertrags bedenken!) In dem Vertrag zwischen A und B spielt der Makler keine Rolle. Die beiden können nichts vertraglich vereinbaren, was einen Dritten - in dem Fall M - betrifft. |
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| AW: Kaufvertrag und Maklercourtage Hallo schielu, hallo nieselpriem, @schielu: wie würde es denn konkret aussehen, wenn der Käufer die zugesicherte Eigenschaft vom Verkäufer einfordert? Soll der Verkäufer dann für die Courtage aufkommen oder kann der Käufer dann doch von dem Vertrag zurücktreten? @nieselpriem: deine Aussage hinsichtlich der beschriebenen Situation verstehe ich so, dass, egal ob der Passus zur Maklercourtage im Vertrag drinsteht oder nicht, diese Vereinbarung hinfällig ist, da man nichts im Vertrag vereinbaren kann, was einen Dritten (Makler M) betrifft. Richtig? |
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| AW: Kaufvertrag und Maklercourtage Zitat:
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