Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag in Abwesenheit des Käufers innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kaufvertrag in Abwesenheit des Käufers nach langer Zeit möchte ich mich auch mal wieder melden. Mit einer Frage. Ein Ausländer möchte in Deutschland Grundbesitz erwerben, kann aber nicht persönlich erscheinen. Er will den Notar mit dem Abschluss des Vertrages bevollmächtigen. Der Vertragstext soll entsprechend angepasst werden. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt über ein Anderkontos dieses Notares. Ist eine solche Konstellation möglich. Welche Alternativen gibt es? Ich danke jedem Teilnehmer für einen Hinweis. Ciao Berg
__________________ Ich wollte an die Wolga kommen, an einer ganz bestimmten Stelle, einer ganz bestimmten Stadt.... |
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| AW: Kaufvertrag in Abwesenheit des Käufers Möglich...hmmm. spontan sage ich mal nein, denn in solch einem Fall handelt der Notar für einen der Vertragspartner und somit ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen. Die BNotO sagt dazu in § 14, der Notar sei Betreuuer der Parteien und nicht Vertreter einer Partei. Er hat den Anschein der parteilichkeit zu vermeiden, und der könnte in der vorliegenden Konstellation geweckt werden. Man müsste schon einen Dritten bevollmächtigen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Kaufvertrag in Abwesenheit des Käufers Hier steht wohl § 181 BGB entgegen?? Der könnte wohl abbedungen werden, aber das Standesrecht steht wohl auf jeden Fall entgegen... deshalb schließe ich mich beim Ergebnis meinem Vorredner an. Nur meine Rechtsauffassung. |
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