Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kaufvertrag Eigentumswohnung Wenn man beabsichtigt, eine Eigentumswohnung zu kaufen, die durch einen Makler vermittelt wird, ist der Kaufvertrag für die Wohnung dann kostenpflichtig, (zwischen 250,-- und 300,--), wenn man dann doch nicht kauft? Da jeder Kaufvetrag von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollte, kann es ja sein, dass der Vertrag nicht in Ordnung ist und der Kauf nicht zustande kommt. Fallen dann diese Kosten an? Vielen Dank! Mel2010 |
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| AW: Kaufvertrag Eigentumswohnung Ein Kaufvertag ansich ist nicht kostenpflichtig. Allerdings wird man den Anwalt, den man zur Prüfung des Vertrages eingeschaltet hat, auch bezahlen müssen. Die Maklerprovision fällt erst an, wenn es zu einem Kaufvertrag gekommen ist. |
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| AW: Kaufvertrag Eigentumswohnung Zitat:
Mel2010 |
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| AW: Kaufvertrag Eigentumswohnung Es kommt darauf an, was wie mit dem Makler vereinbart ist. So pauschal ist das nicht zu beantworten! |
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| AW: Kaufvertrag Eigentumswohnung Laut Information eines Notars ist ein Kaufvertrag bei der Erstellung doch kostenpflichtig (sollte es zum Kauf kommen, werden die Kosten auf die Notargebühren angerechnet, wenn nicht, dann zahlt der potentielle Käufer den Vertrag). Es gibt zwar Vordrucke, wie bei jedem Kaufvertrag, die man ja auch online downloaden kann, aber jeder Kaufvertrag muss individuell auf die Wohnung, die gekauft wird, zugeschnitten werden. Manche Makler bestimmen den "Werdegang" - ohne, dass irgendetwas abgesprochen wird. Der Notar, bei dem der Kaufvertrag unterzeichnet wird, darf in der Regel vom Käufer bestimmt werden. Was, wenn der Makler sich darauf nicht einkäßt? Denn, wenn die Kosten bei Kauf angerechnet werden, wird dann der Kaufvertrag, der vom Notar des Maklers/Verkäufers gestellt wird, auch dort unterzeichnet und nicht bei dem Notar, den der Käufer wählen würde. |
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| AW: Kaufvertrag Eigentumswohnung Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kaufvertrag Eigentumswohnung Zitat:
Ich würde dem Fragesteller vorschlagen, sich "unverbindlich" ein "Muster" oder einen "Entwurf" des Kaufvertrages vom Verkäufer zukommen zu lassen .... Ansonsten: Man kann natürlich einen Kaufvertrag noch einmal von einem "Anwalt" prüfen lassen - aber wozu - um weitere Kosten entstehen zu lassen? Das ist idR die Kernaufgabe des Notars - neben der Abwicklung. Der Notar erkundet den Willen der Vertragspartner und legt diesen nieder, wobei er auch auf die Ausgewogenheit zu achten hat. Wenn der Käufer natürlich nicht weiß, was er will, dann hat er ein Problem - der Notar (des Verkäufers) kann ja die eine oder andere Belehrung "etwas kurz" ausfallen lassen und evtl. nicht auf mögliche Fallstricke aufmerksam machen. Das heißt, ein potentieller Käufer muß den Notar schon gezielt fragen und die ihm wichtigen Punkte in einen Vertrag aufnehmen (lassen). Das gilt bei einem "Verkäufer"-Notar genauso wie bei einem "eigenen" Notar (der auch nicht immer der hellste oder fähigste sein muß). Also lieber eine Frage zuviel stellen als eine zuwenig - und durchaus den Inhalt der Antworten in den Vertrag aufnehmen lassen. |
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| AW: Kaufvertrag Eigentumswohnung Offensichtlich geht es hier nicht um Vertragskosten sondern die Kosten für einen Vertragsentwurf. Diese muss der Zahlen, der ihn in Auftrag gegeben hat. Bzw. was mit dem Makler dazu vereinbart wurde! Wurde der vom Käufer beauftragt eine fertigen zu lassen. muss der Käufer auch die Kosten übernehmen, wenn er ihn dann doch nicht abschließt. |
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| AW: Kaufvertrag Eigentumswohnung Auch ein "Entwurf" ist eine Dienstleistung ....., die bezahlt werden will. Wenn Sie in ein Schreibbüro gehen und dort einen Brief diktieren - kostet was. Wenn Sie zu einem Anwalt oder Notar gehen und um den Entwurf oder die Prüfung eines Vertrages ersuchen - kostet was. Ich bezweifle allerdings, wenn Sie direkt beim Verkäufer einen Verkaufsvertrag anfordern, daß der Ihnen dafür etwas berechnen darf. Für die Bekanntgabe der Bedingungen des Verkaufes kann er Ihnen nicht etwas berechnen - im besten Falle Kopiergebühren. Stellen Sie sich mal ganz allgemein vor, Sie gehen zu einem Lebensmitteldiscounter (ohne Namen) und fragen aus Interesse nach den Geschäftsbedingungen - und der sagt Ihnen, das kostet aber 125 Euro - da hätten Sie auch ´ne ganz klare Meinung. |
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