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Kaufverträge koppeln??ß

Dies ist eine Diskussion zu Kaufverträge koppeln??ß innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.07.2005, 23:02
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Kaufverträge koppeln??ß

Hallo ihrs :-),

Folgender Fall:

Interessent A möchte gern ein Haus kaufen und hat sich auch schon für ein bestimmtes Gebäude entschieden. Er ist bereits Hausbesitzer und muss jetzt erst einmal sein eigenes Objekt verkaufen. Gleichzeitig möchte er aber das neue Haus gern für sich "reservieren".

Geht so etwas?

Kann man einen notariellen Kaufvertrag oder Vorvertrag mit einer solchen Bedingung abschließen? Der Kauf wird besiegelt, Geld erfolgt nach Verkauf des eigenen Hauses? Was ist bei Unverkäuflichkeit - z.b. wg. zu hoher Kaufpreisvorstellungen.

Wie können sich die Beteiligten dabei absichern? Der Käufer hat ja auch ein berechtigtes Interesse, sein Geld zu bekommen.

Wie ist eure Meinung dazu?

VG

moony
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Alt 21.07.2005, 08:00
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AW: Kaufverträge koppeln??ß

Hallo,

man könnte natürlich einen Vorvertrag machen, der geht auch ohne Notar, man sollte aber dann auch eine "Vertragsstrafe" definieren, die fällig wird, wenn der Käufer dann doch nicht kauft oder umgekehrt der Verkäufer an jemand anderen verkauft.
Die Höhe dieser "Vertragsstrafe" kann man selber setzen, sie sollte aber angemessen sein (z.B. die Kosten des Verkäufers decken, weil er das Gebäude erneut zum Verkauf anbieten muss und evt. Zinsverluste) und so hoch, dass keiner leichtfertig den Vertrag nicht einhält.
Außerdem kann ich nur dringend anraten eine Frist zu setzen, bis zu der der Käufer den Kauf entgültig macht, und dass nach dieser Frist die Verpflichtung des Verkäufers endet und die "Vertragsstrafe" für den Käufer fällig wird.
Denkbar wäre auch, dass nach dieser Frist eine monatliche Zahlung (z.B. in Höhe der Zinsverluste des Verkäufers) bis zum endgültigen Kauf oder eben der Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig ist.
Von einer "Kopplung" mit dem Verkauf einer anderen Immobilie kann ich nur abraten, denn diese Zeitspanne lässt sich nicht vorhersagen und bietet dem Verkäufer keine Möglichkeit irgendwann Stopp zu sagen und das Gebäude anderweitig zu verkaufen.

Alles was dann später mit dem Notar gemacht wird (und somit natürlich zustätzliche Kosten verursacht) würde ich erst machen, wenn der Kauf ohne irgendwelche Bedingungen erfolgt. (ich glaube das geht auch gar nicht)

Wenn Unsicherheit über die Formulierung des Vorvertrages herrschen, könnte man mal einen Immobilienmakler fragen, die schließen soetwas regelmäßig ab.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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