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Kaufverträge

Dies ist eine Diskussion zu Kaufverträge innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2009, 18:27
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Kaufverträge

Hallo

Ich habe da mal eine Frage. Wenn man eine Immobilie weiterverkauft mit einem Kaufvertrag zwischen 2 Parteien (ohne einen Notar), ist dieser dann rechtskräftig?
Ich freue mich über ein paar Antworten.

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2009, 18:53
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Ort: extra bavaria non est vita - wo also sollte ich sonst leben?
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AW: Kaufverträge

Nein.
Nur Urteile werden rechtskräftig.
Verträge, die die Verpflichtung zur Veräußerung oder zum Erwerb des Eigentums an einem Grundstückes begründen, sind ohne notarielle Beurkundung nichtig, §§ 311b I, 125 BGB. Erst wenn Auflassung und Eintragung im Grundbuch erfolgt wären, würde der Vertrag geheilt werden.
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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