Dies ist eine Diskussion zu Kaufpreisminderung, Schadenersatz und Rücktritt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kaufpreisminderung, Schadenersatz und Rücktritt Eigentümer A verkauft eine 13 Jahre alte Wohnung (ETW) über Makler B an Käufer C und Vertrag wird bei Notar D beurkundet. Der Kaufpreis wird wegen Mängeln am Sonder- und Gemeinschaftseigentum nach gemeinsamen Besichtigungen durch B und C gem. Preisverhandlungen zwischen B und C gedrückt und von A akzeptiert. Angenommen nach 6 Monaten behauptet C folgendes: 1.) es bestehen schwerwiegende Mängel (Alter des Gebäudes 13 und Baugutachten 11 Jahre, es besteht keine Gefahr für Leib und Leben und es gibt keinen Wasser- oder Schimmelbefall o.ä.) 2.) arglistige Täuschung wegen fehlendem Hinweis auf 1.) durch A C verlangt: 3.) Anerkennungserklärung der Mängel durch A C erwägt: 4.) Kaufpreisminderung, Schadenersatz oder Rücktritt 5.) außergerichtliche Einigung bei Anerkennungserklärung unter Berücksichtigung von 3 und 4.) Fragen zu fiktiven Fall: 6.) Ein Teil der Dachfläche wurde mit genehmigter Bebauung zu Terrassen für die Eigentümer der Dachgeschosse umgestaltet (sind für sonst niemandem zugänglich), aber die Teilungserklärung nicht geändert. Was hat dies für einen Einfluss auf die Teilungserklärung von A+C und wie können die Nutzer jetzt noch zur Änderung bewegt werden 7.) B hat bereits eine andere Wohnung in dem Gebäude ohne Probleme verkauft. Hat B oder A seine Aufklärungspflicht verletzt, obwohl die Möglichkeit bestand, die Niederschriften mit Baumängelanhang bei dem Verwalter einzusehen. 8.) Ist die Angelegenheit verjährt (Alter des Gebäudes 13 und Baugutachten 11 Jahre alt, bis zum Verkauf zeigte keiner der Eigentümer ein Interesse am Abstellen der Mängel ) 9.) Das Baugutachten wurde bei dem Notar D durchgeführt. In wie weit hätte D zu 7.) aufklären müssen 10.) Was kann A gegen die Forderungen von C unternehmen |
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