Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln

Dies ist eine Diskussion zu Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 10:54
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln

[FONT=Arial]Hallo,

bin neu hier -

kann mir jemand sagen wo ich evtl. eine Auflistung finde welche verborgenen Mängel aus der Rechtsprechung "wesentlich" sind und zur Kaufpreisminderung beim Kauf einer Immobilie führen.[/FONT]
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 11:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.689
98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln

Zitat:
Zitat von Siloah
[FONT=Arial]kann mir jemand sagen wo ich evtl. eine Auflistung finde welche verborgenen Mängel aus der Rechtsprechung "wesentlich" sind und zur Kaufpreisminderung beim Kauf einer Immobilie führen.[/FONT]
Dazu gibt es keine Liste. Mangel ist Mangel. Allerdings spielt das alleine keine Rolle. Eine Haftung des Verkäufers tritt sowieso nur dann ein, wenn ihm der Mangel vorher bereits bekannt war!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 21:48
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln

kann man solche Mängel übersehen, wenn man als Verkäufer mehr als 20 Jahre in dem Wohngebäude gewohnt hat und es selbst umgebaut hat ????? - ich habe die Aufzählung, die den Verkäufern vorliegt anonymisiert:

1. nicht funktionierenden Heizungsthermostate
2. NICHT gewartete Heizung (seit 2001) (vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsintervalle: jährlich - wie dieser uns bestätigt hat)
3. der enorme Wärmeverlust egal nun einmal aus welchem Grunde (es ist einfach Pech, dass wir von einem wirklich kalten Winter überrollt wurden, der gerade bei objektiver Betrachtung der Schneedecke auf dem Dach erst dann den Mangel offen zutage treten ließ - es geht dabei nicht um Fenster mit einem K-Wert jenseits v. „gut und böse" v. 1,9 sondern von den Bohrlöchern, um Schalter und Dosen und sonstige Öffnungen in der Außenwand Straßenseite, durch die ein stetig kalter Luftzug zieht)
4. das Einbringen von Kies aus dem Dachgeschossausbau in die Abwasserleitung IM Haus - der Umbau im Jahr 19../.. wurde von Ihnen - wie wir erst jetzt wissen - überwiegend in Eigenleistung erstellt und Sie werden nicht allen Ernstes annehmen wollen, dass sich der Kies durch "Eigenbewegungen" in die Leitung eingebracht hat
5. das behauptete Funktionieren der Fernsehanschlüsse sowohl im Dachgeschoss wie auch EG, was ebenfalls nicht der Fall ist 6. die nicht funktionierende Garagendachentwässerung, obwohl Herr .... Sie ausdrücklich und mehrfach darauf angesprochen hat wurde ebenfalls verschwiegen - im übrigen ein grundlegendes und von Ihnen vernachlässigtes Problem, weil das Fallrohr in der von Ihnen anderweitig verkauften Garage installiert ist und an diesem Fallrohr die Garage der Familie .... , unsere und die des neuen Eigentümers angeschlossen ist. Üblicherweise ist sodann das Fallrohr "Gemeinschaftseigentum" und für die Reinigung und dadurch entstehenden Kosten alle 3 Eigentümer zuständig - w
6. es besteht auch der Verdacht (so die Fa. ...... Rohrreinigungs GmbH), dass der Sickerabfluss am hinteren Ausgang (gartenseitig) nicht ausreichend gewartet wurde und nachhaltig verstopft ist
8. die ohne Schutzkontaktdose eingebrachte Steckdose im von Ihnen ehedem als
Schlafzimmer genutzten Rauem (hier steht die genaue Beschreibung wo)

that is the question
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 23:50
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 102
Keine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln

Das eine oder andere, Siloah,

hätte man sicherlich schon vor dem Notartermin selbst überprüfen können oder sollen. Notfalls mit einem Sachverständigen, der Ahnung von der Materie hat. Dessen Honorar wäre sicherlich eine gute Investition vor der Entscheidung gewesen.

Normalerweise steht im Notarvertrag praktisch gekauft wie besichtigt und ohne Zusicherung für Größe und Beschaffenheit oder so ähnlich.

Wenn du keine Zeugen für Zusicherungen hast und dir die Beteuerungen des Verkäufers auch nicht schriftlich hast geben lassen, wird da wohl nicht viel zu machen sein.

Heizkörperthermostate zum Beispiel würde ich jedenfalls unter Banalitäten laufen lassen. Die werden vom Eigentümer ersetzt bei Bedarf und das ist nicht der Rede wert.

MfG
Wohni
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 10:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Siloah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Talking AW: Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln

richtig ist, der Notar hat sich nur beschränkt Mühe gemacht und das übliche "reingeklatscht" - im Grunde hätte bei einem ungeheizten Leerstand von 1,5 Jahren (die Verkäufer haben noch ein 2. Haus in Bayern) die Zusicherung reingehört: ALLE Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt. Der Mann ist sein Geld und Honorar nicht wert.
So war nur prüfbar - die Besichtigung erfolgte im Sommer mit SV - Heizung läuft und Räume werden warm - wir hätten Stunden benötigt um die Funktion der Thermostate zu prüfen - gleiches gilt für den Ablauf des Garagendaches: man hätte das Dach mit Kubikmetern von Wasser fluten müssen, um den Ablauf zu prüfen, die Steckdosen/Schalter ausbauen müssen, um zu prüfen, ob die Unterputzdose tatsächlich vorhanden ist; and so on - praktisch gar nicht möglich und widerspricht auch den üblichen Gepflogenheiten und jeglicher Lebenserfahrung.
Auf jede Frage nach der Wartung, Fernsehanschlüssen haben die Verkäufer IMMER brav abgenickt!
Die Bagatelle "Heizungsthermostate" kostet mal locker 500 Euro, wenn es denn langt - allem in allem kommen macht das die "Kleinigkeit" 10 bis 15 Tausend Euro zusammen,
Ich habe von meinem SV gesagt bekommen, dass die Notare sich gerne im Vertrag bestätigen lassen, der Vertrag habe bereits 14 Tage zuvor zur Prüfung vorgelegen, ansonsten er anfechtbar wäre. Bei mir steht das nicht drin und ich hätte sowas auch nimmer unterschrieben.
Ist das so richtig???
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 13:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.689
98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln

Zitat:
Zitat von Siloah
Ich habe von meinem SV gesagt bekommen, dass die Notare sich gerne im Vertrag bestätigen lassen, der Vertrag habe bereits 14 Tage zuvor zur Prüfung vorgelegen, ansonsten er anfechtbar wäre. Bei mir steht das nicht drin und ich hätte sowas auch nimmer unterschrieben.
Ist das so richtig???
Nein, das ist so falsch. Diese Notwendigkeit besteht nur wenn auf Verkäuferseite ein Gewerbetreibender stünde (z.B. Bauträger).
Wohni ist zuzustimmen! Hier sind sicherliche einige (wenige) versteckte Mängel vorhanden aber der überwiegende Teil war bei Besichtigung bereits erkennbar! Übrigens zeugt Schnee auf dem Dach, der nicht schnell wegtaut, von einer guten Dachisolierung!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Lieferverzug - Kaufpreisminderung möglich? Bürgerliches Recht allgemein 16.11.2009 06:41
Verzugszinsen bei Kaufpreisminderung Kaufrecht / Leasingrecht 05.08.2009 09:22
Kaufpreisminderung, Schadenersatz und Rücktritt Immobilienrecht 17.10.2008 17:17
Higthtech im Verborgenen Nachrichten: Wissenschaft 29.08.2007 15:00
Kaufpreisminderung möglich? Kaufrecht / Leasingrecht 21.08.2006 10:49





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN