Dies ist eine Diskussion zu Kaufpreis offiziell / inoffiziell innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kaufpreis offiziell / inoffiziell Ist das Strafbar od. hat das andere Konsequenzen? |
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell ??? Ich nehme mal an, dass es sich um eine Immobilie handelt. Hier muss ein notarieller KV beurkundet werden. Im notariellen Kaufvertrag wurde ein zu hoher Kaufpreis angegeben und der Käufer zahlt dem Verkäufer einen Teil zurück? |
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell Ja, genau. Im notariellen Kaufvertrag steht dann eine höhere Summe, die auch von der Bank ausgezahlt werden würde! |
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell |
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell Nein, anders rum Der Käufer bekommt die div. vom Verkäufer zurück! Die Frage war aber auch nicht ob es Dummheit wäre, sondern ob es Strafbar ist?! |
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell Worin soll denn der Vorteil für die Beteiligten liegen? Es könnte schon problematisch sein, wenn die Bank dahinter kommt, dass das erworbene Objekt wesentlich günstiger war als in der Selbstauskunft angegeben.... Könnte man vllt. mal fiktive Zahlen nennen? Will der Käufer evtl. sein Eigenkapital durch diesen Trick erhöhen? |
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell Zitat:
Ich glaube kaum, dass sich die Bank auf eine "Selbstaufkunft" verlässt. Warum sollte sich der Käufer darauf einlassen? Was ist, wenn sich der Verkäufer nicht an die "Vereinbarung" hält? |
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell Der Käufer kann auf diese weiße sein Eigenkapital nicht erhöhen, da die Bank vor abschluss des Kaufs die Auskunft vom Käufer bekommt, aber so günstig wie über ein Immodarlen kommt der Käufer nie wieder zu Kapital. Und wenn die div. nicht größer ist als 20.000 kann der Verkäufer nach abschluss doch einfach eine Schenkung vornehmen?! |
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell Zitat:
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| AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell Ich kann nur dringend vor solchen Geschäften warnen. Die Beteiligten machen sich idR strafbar wegen Betruges zu Lasten der Bank. Bei solchen Modellen wird der Bank ein wesentlich höherer Wert des Objektes vorgespiegelt, als tatsächlich am Markt erzielbar ist. Die Grundschuld der Bank deckt damit in der eventuellen Zwangsversteigerung meist nicht das ab, was die Bank verliehen hat. Ein Beispiel findet sich unter BGH 2 StR 6/05 (DNotZ 2006, 182). Also: Den Verkäufer oder Vermittler hochkant rausschmeißen und sich was anderes suchen.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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