Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Dies ist eine Diskussion zu Kaufpreis offiziell / inoffiziell innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 18:59
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Sagen wir mal, das der Käufer der Bank einen höheren Kaufpreis mitteilt als er in Wirklichkeit ist, und das der Verkäufer nach dem Kauf dem Käufer die div. zurück zahlt.

Ist das Strafbar od. hat das andere Konsequenzen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 21:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

??? Ich nehme mal an, dass es sich um eine Immobilie handelt. Hier muss ein notarieller KV beurkundet werden.

Im notariellen Kaufvertrag wurde ein zu hoher Kaufpreis angegeben und der Käufer zahlt dem Verkäufer einen Teil zurück?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 21:13
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Ja, genau.

Im notariellen Kaufvertrag steht dann eine höhere Summe, die auch von der Bank ausgezahlt werden würde!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 21:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Soll das ein Witz sein? Sorry, aber das wäre Dummheit.

Der Käufer nimmt ein höheres Darlehen auf, zahlt höhere Notar- und Grundbuchgebühren sowie eine höhere Grunderwerbsteuer nur um dann dem Verkäufer einen gewissen Betrag zurück zu schenken?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 21:54
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Nein, anders rum

Der Käufer bekommt die div. vom Verkäufer zurück!

Die Frage war aber auch nicht ob es Dummheit wäre, sondern ob es Strafbar ist?!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 22:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Worin soll denn der Vorteil für die Beteiligten liegen?

Es könnte schon problematisch sein, wenn die Bank dahinter kommt, dass das erworbene Objekt wesentlich günstiger war als in der Selbstauskunft angegeben....

Könnte man vllt. mal fiktive Zahlen nennen?

Will der Käufer evtl. sein Eigenkapital durch diesen Trick erhöhen?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 22:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Zitat:
Zitat von Tiger63
Worin soll denn der Vorteil für die Beteiligten liegen?

Es könnte schon problematisch sein, wenn die Bank dahinter kommt, dass das erworbene Objekt wesentlich günstiger war als in der Selbstauskunft angegeben....
Wieso sollte das problematisch sein? Das Darlehen wurde über den höheren Betrag abgeschlossen und die Immo sichert diesen Betrag ab.

Ich glaube kaum, dass sich die Bank auf eine "Selbstaufkunft" verlässt.

Warum sollte sich der Käufer darauf einlassen? Was ist, wenn sich der Verkäufer nicht an die "Vereinbarung" hält?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 22:35
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michael1609 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Der Käufer kann auf diese weiße sein Eigenkapital nicht erhöhen, da die Bank vor abschluss des Kaufs die Auskunft vom Käufer bekommt, aber so günstig wie über ein Immodarlen kommt der Käufer nie wieder zu Kapital.

Und wenn die div. nicht größer ist als 20.000 € kann der Verkäufer nach abschluss doch einfach eine Schenkung vornehmen?!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 22:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Zitat:
Zitat von Michael1609
Und wenn die div. nicht größer ist als 20.000 € kann der Verkäufer nach abschluss doch einfach eine Schenkung vornehmen?!
Klar kann der Verkäufer dem Käufer einen div. Betrag schenken. Der "Beschenkte" wäre aber schenkungssteuerpflichtig.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 09:05
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: extra bavaria non est vita - wo also sollte ich sonst leben?
Beiträge: 327
100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)  
AW: Kaufpreis offiziell / inoffiziell

Ich kann nur dringend vor solchen Geschäften warnen. Die Beteiligten machen sich idR strafbar wegen Betruges zu Lasten der Bank. Bei solchen Modellen wird der Bank ein wesentlich höherer Wert des Objektes vorgespiegelt, als tatsächlich am Markt erzielbar ist. Die Grundschuld der Bank deckt damit in der eventuellen Zwangsversteigerung meist nicht das ab, was die Bank verliehen hat.
Ein Beispiel findet sich unter BGH 2 StR 6/05 (DNotZ 2006, 182).

Also: Den Verkäufer oder Vermittler hochkant rausschmeißen und sich was anderes suchen.
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rückzahlung Kaufpreis bei Wohnungskauf Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.10.2009 16:47
Kann V den Kaufpreis verlangen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 04.06.2009 11:26
Kaufpreis zurück verlangen Bürgerliches Recht allgemein 06.12.2008 13:56
Kaufpreis 2 mal erstattet Internetrecht 26.09.2008 15:42
Widerruf mit Abzug vom Kaufpreis Internetrecht 18.08.2007 08:25





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN